11.09.2013 - 7 Aufstellungsbeschluss über die Neuaufstellung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 11.09.2013
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Maronde macht Ausführungen zum Bebauungsplan Nr.10MK63 Werftdreieck
-Bebauungsplan wird begrenzt im Norden und Osten durch die Grundstücke auf der Nordseite der Werftstraße
- im Süden durch die Bebauung des Thomas-Müntzer-Platzes
- im Westen durch die Bahntrasse Rostock-Warnemünde sowie die rückwärtige Grenze der Grundstücke westlich der Max-Eyth-Straße
- Eingriffe ins Verkehrssystem- die Änderung sind notwendig
-Schaffung von leistungsfähigen Abbiegespuren- jetzige Straßenbahntrasse
- Verlegung der Straßenbahn ist notwendig
- Zweitteilung des Gebietes
- Zulässigkeit der Anordnung der Baukörper auf der Straße
-ruhender Verkehr ist in angemessener Form unterzubringen
-unter der Max-Eythstraße Mischwassersammler
-Kerngebietsnutzung Bürostandort Abgrenzung Lübecker Straße Bauliche Kante 4-5 mindest Höhe 10
-Anteilige Wohnnutzung ist im weiteren Verfahren zu prüfen
-EWS Gebäude steht unter Denkmalschutz und hat einen hohen Wert
-Neugestaltung des Platzes des 17. Juni
Frau Niemeyer macht den Vorschlag Betroffene an zu hören.
Für die Vorstellung der Baumaßnahme sind die Vertreter der Grundstückseigentümer Herr
Hemmerling, der Decathlon Herr Cieplik und aus der Gruppe Hornbach/Baumarkt Herr Kanz erscheinen.
Herr Kanz gibt an, dass sich die Ausführungen von Herrn Maronde sich mit denen seiner Gruppe decken.
- abgestimmte Planung zwischen Decatlon und Hornbach für den westlichen Teil des Gebietes
- Mischwassersammler unter der Max-Eyth-Str. wird nicht überbaut
-einige Grundstücke gehören der Stadt
- die Investitionssumme des Projektes beträgt rund 25-28 Millionen Euro
- Schaffung von 150 Arbeitsplätzen im Bereich Hornbachbaumarkt
- es sind 3 Elemente geplant (Baumarkt, Baustoff-Drive in und die Gartenfreiverkaufsfläche)
- zu konkrete Gestaltung muss im Verfahren mit der Stadt abgesprochen werden
Herr Cieplik erklärt, dass Decathlon ursprünglich beabsichtigt hat, im westlichen Rand außerhalb der Stadt zu bauen, da dies landesplanerisch nicht zugelassen wurde, wurde in Gesprächen das Werftdreieck als eine der möglichen städtischen Gebiete herausgearbeitet.
Decathlon wird Angebote für die Vereine des Stadtteils machen.
Frau Niemeyer verliest das Ergebnisprotokoll der Einwohnerversammlung vom 05.09.13 um 19.00 Uhr im Freizeithaus der Borwinschule
Thema: Entwicklung ehemaliges Werftdreieck
Protokoll liegt jedem OBR Mitglied vor.
Schwerpunkte/Hinweise/Forderungen der anwesenden Einwohnerinnen:
Reicht der Ausbau eines Knoten zur Erschließung aus?
Sind die Abbieger aus der Maßmannstr. ausreichend berücksichtigt
(Rückstau)
innerstädtischer Standort sollte durch Qualität mit Wohnungsbau, Theater aufgewertet werden
Prüfung als (sozialer) Wohnungsstandort
die Heinkelmauer muss erhalten bleiben und darf nicht als Rudiment zwischen einer Straßenbahntrasse und einer Viel befahrenden Straße zur Bedeutungs- und Ergebnislosigkeit verkommen
Größe der Erschließungsstr. Bei Wohnungsbau geringer, damit weniger Verkehrsaufkommen
Berücksichtigung der Verlärmung der L22 durch erhöhtes Verkehrsaufkommen
Sind andere Möglichkeiten der Erschließung der Gewerbegebiete in der C.-Hopp-Str. geprüft worden?
Prüfung von Geschwindigkeitsreduzierung auf 30Km/h in der Werftstr. u. Lübecker
Str. als Lärmminderungsmaßnahme
grundsätzlich wird die Ansiedlung eines Baumarktes hinterfragt, wenn andere in Insolvenz gehen
Die Diskussion lässt keine positive Äußerung zur Absicht der geplanten Bebauung erkennen.
Frau Niemeyer eröffnet die Diskussion für die Einwohner und Einwohnerinnen
- eine Anwohnerin bemängelt die Änderung des Bebauungsplanes und fragt wie der OBR dazu steht.
Der Bauausschuss hat sich im Vorfeld intensiv mit diesem Thema befasst und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
- Gestaltung muss sich anpassen
- Verkehre dürfen in diesem Bereich nicht noch mehr angezogen werden
- Knotenpunkte müssen leistungsfähiger werden
- anstatt Handel sollte Wohnbebauung geprüft werden
- Hinweise des Gestaltungsbeirates sollen berücksichtigt werden
Begründung für die Entscheidung des OBR :
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird als Verkehrserschließung eine neue im Kreuzungsbereich bis auf sechs Fahrspuren aufgeweitete Verbindungsstraße zwischen der Lübecker Str. u. der Werftallee festgeschrieben. Bei der Verkehrsuntersuchung wurde zugrunde gelegt, dass über diese Straße nicht nur das B-Plan-Gebiet Werftdreick sondern auch weitere zukünftg sich entwickelnde Gewerbegebiete über die Carl-Hopp-Str. bis zum Fischereihafen erschlossen werden sollen.
Durch diese neue Straße wird erheblicher zusätzlicher Verkehr in die bereits hoch belastete Lübecker Straße geführt. Dies führt zur Zunahme der bereits hohen Lärmbelastung im angrenzenden Wohngebiet Thomas-Müntzer-Platz sowie zu einer Zunahme der jetzt bereits unzulässig hohen Feinstaubbelastung im weiteren Verlauf der L22 in Richtung Stadthafen.
Weiterhin würde sich die Verlagerung des Knotenpunktes dichter an die Wohnbebauung heran negativ auswirken.
Auch die Verkehrszunahme in der Werftstraße wird angesichts der Entwicklung im B-Plan- Gebiet Ehemalige Neptunwerft kritisch gesehen. Der Ortsbeirat lehnt diese Verkehrserschließungsvariante deshalb ab. Sie widerspricht den Lärmminderungsbemühungen der Hansestadt Rostock.
Nach Auffassung des Ortsbeirates müssen grundsätzliche Alternativen für die Erschließung der Gewerbegebiete in der Carl-Hopp-Str., dem ehemaligen Schlachthof und dem Fischereihafen geprüft werden (z. B. Erschließung von Norden, zusätzliche Querung der S- Bahn-Strecke etc.)
Ein weiterer Ablehnungsgrund besteht in der vorgesehenen Prüfung der Zulässigkeit großflächigen Einzelhandels im Gebiet. Im Ergebnis der dem OBR vorgestellten Planung der Investoren wird ca. 2/3 der Gesamtfläche ausschließlich aus eingeschossigen Einzelhandelsmärkten u. ebenerdigen Parkflächen bestehen.Dies ist aus Sicht des OBR keine positive stadtplanerische Perspektive für diese innerstädtische Fläche und wird abgelehnt.
Eine Mehrheit des OBR regt überdies eine offensive Prüfung der Möglichkeit von Wohnbebauung im Plangebiet unter dem Motto Was muss getan werden, damit Wohnbebauung möglich wird?an.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 10.MK.63 Werftdreieck soll mit einem erweiterten Geltungsbereich neu aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan wird begrenzt:
im Norden
und Osten: durch die Grundstücke auf der Nordseite der Werftstraße
im Süden: durch die Bebauung des Thomas-Müntzer-Platzes,
im Westen: durch die Bahntrasse Rostock-Warnemünde sowie die rückwärtige Grenze
der Grundstücke westlich der Max-Eyth-Straße
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
60,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
56,8 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
5,1 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
227,1 kB
|