01.06.2010 - 10 Prüfergebnis zum Beschluss Nr. 2009/AN/0538 vom...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 01.06.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- zur Kenntnis gegeben
Wortprotokoll
Der
Senator Matthäus erläutert das Prüfergebnis zur Entwicklung eines städtischen
Sanierungsgebietes in Warnemünde.
Unter
Sanierung versteht man die Sanierung städtebaulicher Missstände wie ungesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse, fehlende Sicherheit oder Funktionsmängel durch
die Lage des Gebietes.
Ergebnis/Zusammenfassung
Die Substanz- und Funktionsmängel,
die der Gesetzgeber als Voraussetzung für die
Festsetzung eines Sanierungsgebietes
im § 136 BauGB abschließend dargelegt hat, sind in
Warnemünde nur in Teilbereichen und
in unterschiedlicher Ausprägung oder Schwere
vorhanden.
Entwicklung eines städtischen
Sanierungsgebietes im Ostseebad Warnemünde
30.04.2010 Substanz- und
Funktionsmängel sind unbestritten in hohem Maße im Bereich der
Verkehrsinfrastruktur vorhanden.
Ein weiterer wesentlicher Bereich,
der der Wohn- und Arbeitsverhältnisse, d.h. auch der
Zustand der Gebäude und der
Grundstücke, ist in Warnemünde in keiner Weise im Sinne
des § 136 BauGB als Mangel
einzuschätzen.
Die infrastrukturelle Situation ist
nur in Teilbereichen (Sportanlagen, Spielanlagen für
Jugendliche) defizitär, aber nicht
grundlegend problematisch. Die vorhandenen
Substanzmängel einiger Grünflächen
bzw. von Baumstandorten sind ebenfalls nicht
grundlegend problematisch im Sinne
eines Substanz- oder Funktionsmangels.
Für die Behebung der Missstände wäre
der Einsatz von Fördermitteln wünschenswert.
Dazu soll ein Fördergebiet durch
Beschlussfassung der Bürgerschaft festgelegt, ein
Maßnahmeplan sowie eine Kosten- und
Finanzierungsübersicht vorgelegt werden. Die
Verwaltung wird die erforderlichen
Unterlagen und weiteren Verfahrensschritte vorbereiten
und mit dem MVBL abstimmen, um
zeitnah eine Förderung zu erhalten und nach Möglichkeit
2011 mit den ersten Maßnahmen
beginnen zu können.
Das besondere Städtebaurecht ist
jedoch nicht notwendig, um die vorhandenen Missstände
zu beseitigen. Die
Vorraussetzungen für die Festlegung eines städtebaulichen
Sanierungsgebietes
liegen nicht vor.
Durch die intensive
Arbeit des Senator für Bau- und Umwelt zusammen mit
seinen Fachamtsleitern ist es gelungen, Fördermittel zu beantragen. Dieses Geld
soll für Straßen und Plätze in Warnemünde (nach Prioritätenliste) verwandt
werden.
Herr Kreuzer möchte, dass der Ortsbeirat in die Entwicklung des Prozesses bis
zur Entscheidung rechtzeitig mit einbezogen wird.
Anlagen zur Vorlage
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