14.04.2020 - 6.3 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 14.04.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Außerplanmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Im Ergebnis der Diskussion zur Angelegenheit bittet Frau Dr. Bachmann um eine kurze
Unterbrechung der Sitzung zur redaktionellen Überarbeitung des vorliegenden
Änderungsantrages.
- Unterbrechung der Sitzung –
Die Einreicher begründen ihre redaktionelle Änderung im Änderungsantrag (siehe Vorlage Nr. 2020/BV/0858-01 (ÄA)).
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss fasst gem. § 35 Abs. 2 S. 4 Kommunalverfassung M-V anstelle der Bürgerschaft folgenden Beschluss:
1. Als Gebiet für das Modellvorhaben „Warnowquartier“ wird der in der Anlage 1
dargestellte Bereich festgelegt.
2. Das Rahmenkonzept zur Umsetzung des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung
der Städtebauförderung (Anlage 2) wird beschlossen.
3. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bekennt sich zur Bereitstellung eines
Kofinanzierungsanteils aus Haushaltsmitteln in Höhe von 19,246 Mio. EUR an den
Fördermitteln des Bundes.
Beschluss Nr. 2020/BV/0858:
Der Hauptausschuss fasst gem. § 35 Abs. 2 S. 4 Kommunalverfassung M-V anstelle der Bürgerschaft folgenden Beschluss:
1. Als Gebiet für das Modellvorhaben „Warnowquartier“ wird der in der Anlage 1
dargestellte Bereich festgelegt.
2. Das Rahmenkonzept zur Umsetzung des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der
Städtebauförderung wird als Zwischenstand zur Kenntnis genommen. Es sind weitere,
förderfähige Maßnahmen zu prüfen.
Dabei sind folgende Maßgaben zu berücksichtigen:
a) Der Umfang des Neubaus der Theaterwerkstätten ist zu überprüfen,
es sind möglichst gleichwertige Alternativen für die Entwicklung des Quartiers darzustellen, die ebenfalls förderfähig sind.
b) Die Aufteilung der Finanzmittel ist zu überprüfen und möglichst weiter zu optimieren, insbesondere die Höhe des Einsatzes städtischer Mittel für die Errichtung des Mehrgenerationenhauses und der Theaterwerkstätten.
c) Anforderungen des Klimaschutzes und der Energiewende sind zu ergänzen bzw.
zu ändern oder klarer zu formulieren, u.a.
- Ergänzung im Rahmenkonzept, Seite 14/15 von 22 (Handlungsfelder u. Oberziele)
- Ergänzung und Konkretisierung in Anlage 4 zum Rahmenkonzept: Indikatoren
3. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bekennt sich zur Bereitstellung eines
Kofinanzierungsanteils aus Haushaltsmitteln in Höhe von 19,246 Mio. EUR an den
Fördermitteln des Bundes.
Anlagen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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