21.03.2018 - 9.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Mi., 21.03.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Fragen des Ausschusses für Bau und Verkehr wurden schriftlich durch die Wiro wie folgt beantwortet:
Brandschutz entspricht den gesetzlichen Bestimmungen der Gebäudeklasse 3, der Zugang von Versorgungsfahrzeugen ist gewährleistet.
Für Zufahrt zum privaten Wohnhaus ist kein Wegerecht eingetragen., sie kann wie vorher auch hinter dem Heidehaus erfolgen.
Die Wiro baut keine öffentlichen Gehwege,
Altmieter der A.-Köbis-Str. erhalten vorrangig Wohnungsangebote, bevor diese in freie Vermietung gehen. Die Sonderkonditionen bezüglich der Miethöhe gelten wie auch für Haus 10 für Altmieter.
Bürger Pfeifer beanstandete verringerte Zufahrtsmöglichkeit zum Haus und Belästigung durch Lärm und Schmutz durch Bauarbeiten:1. Er wurdd durch OBR an seinen Vermieter
oder Verkäufer verwiesen (kein Wegerecht im Grundbuch eingetragen?).
2. Herr Schalau sicherte Gespräch und gesetzliche Rücksichtnahme zu.
.
Der Ausschuss schlägt dem OBR vor, der 2018/BV/3485 zuzustimmen
J. Dudek schlägt Nachfrage über Vorhandensein eines Baulasteintrages oder Grunddienstbarkeit an KOE zu Grundstücken 865/52 und 865/46 vor.
Anlagen zur Vorlage
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