05.09.2019 - 9.1 Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 "Groter Pohl - west...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Südstadt
- Gremium:
- Ortsbeirat Südstadt (12)
- Datum:
- Do., 05.09.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl - westlicher Teil" eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29),
beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl - westlicher Teil", begrenzt
• im Nordwesten: durch den Kreisverkehr in der Erich-Schlesinger-Straße und durch
die Nordwestgrenze des Betriebsgeländes der Feuerwache,
• im Nordosten: durch die Nordostgrenze des Betriebsgeländes der Feuerwache und durch die Nordostgrenze des Geländes der bestehenden
Autowaschanlage,
• im Südosten: durch die vorhandene Straße Pütterweg,
• im Südwesten: durch die vorhandene Erich-Schlesinger-Straße,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.
3. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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