06.06.2018 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 01.SO.169 ?Ortsteilzentrum Ma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Mi., 06.06.2018
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller informiert zum B-Plan-Entwurf. Es wurde vom ursprünglichen Planungsziel abgerückt, der ein Hotel mit Ferienappartements beinaltete. Die Planungen beinhalten die mögliche Errichtung von 70 Wohnungen. Unmittelbar neben der Stellplatzfläche von Netto sind Ferienwohnungen erlaubt. Das Gebiet wird durch eine Straße mit Grünanlagen wesentlich aufgewertet. Die Erschließungskosten übernimmt der Investor.
Herr Bankonier (RB) informiert, dass die Bauaktivitäten bereits begonnen haben und die Wohnungen bereits als hochpreisige Eigentumswohnungen vermarktet werden. Es wird befürchtet, dass diese dann im Winter leer stehen. Wohnen für junge Familie hat das nichts zu tun. Auch die Fortschreibung des Rahmenplanes sollte abgewartet werden.
Aufgrund dieser vorgebrachten Gründe stellt Herr Bankonier (RB) den Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussvorlage zu vertagen.
Es erfolgt die Gegenrede durch Herrn Brincker (CDU). Die Vertagung ist nicht angebracht. Die Bürgerschaft hat die Verantwortung für die Gesamtentwicklung der Stadt. Er hält die Beschlussvorlage für Entscheidungsreif.
Abstimmungsergebnis zur Vertagung der Beschlussvorlage 2018/BV/3709:
Ablehnung (Ja: 3, Nein: 5, Enth.: 1 )
Eine Baugenehmigung für den unteren Bereich des Gebietes wurde bereits erteilt. Der Rahmenplan stellt die Grundsätze des Beschlusses nicht infrage. Der B-Plan regelt lt. Baurecht nicht die Wohnform (Eigentum oder Miete).
- 18.30 Uhr Herr Dr. Penzlin verlässt die Sitzung. Somit sind 8 Mitglieder anwesend.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten
Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan
Nr. 01.SO.169 ”Ortsteilzentrum Markgrafenheide”
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung
(Anlage 2).
3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
8,4 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
863,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
943,1 kB
|