09.05.2019 - 5.5 Beschluss über die Zielstellungen bei der Erarb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die Beschlussvorlage mit einer PowerPoint-Präsentation. Herr Engelmann erklärt die eingebrachten Änderungsanträge. Der Änderungsantrag 2019/BV/4510-11 (ÄA) kann auch zurückgezogen werden, da die Gebäudehöhe bereits die Geschossigkeit regelt.

 

Herr Jentzsch sagt, dass die Geschossigkeit gut überlegt ist und an die jeweilige Nutzung angepasst sind. Die Geschossigkeit ist wichtiger als die Maximalhöhen. Daher bestätigt er die vorgeschlagene Zurückziehung des Änderungsantrages. Die im Änderungsantrag 2019/BV/4510-12 (ÄA) geforderte Beteiligung des Gestaltungsbeirates ist für die WIRO selbstverständlich. Bei dem Änderungsantrag 2019/BV/4510-13 (ÄA) stellt sich die Frage, inwieweit die Zielstellungen überhaupt in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden können.

 

Herr Prechtel befürwortet die Änderungsanträge des Ausschusses. Nicht die Geschossigkeit, sondern die Höhe der Gebäude ist entscheidend. Im Ortsbeirat Warnemünde ist zudem eine Vielzahl weiterer Vorschläge eingegangen. Er benennt einige Änderungsanträge, über die auf der Ortsbeiratssitzung am 14.05.2019 abgestimmt wird. Dabei geht es um u.a. eine Klarstellung der Bemessungshöhe (ab Oberkante Wasser oder Terrain) sowie die Begrenzung der Gesamthöhe auf die Höhe des Pier 8. Weiterhin sieht er die Beschlussvorschläge durch die Erörterungen im Sachverhalt wieder aufgelockert.

 

Herr Jentzsch sagt, dass es nicht sinnhaft ist, die Wohnbebauung und das Terminal ins Verhältnis zu setzten. Die Höhenentwicklungen wurden vielfach diskutiert und schließlich auch angepasst. Die Bemessungshöhe ist auf den aktuellen Plänen und Ansichten vereinheitlicht.

 

Frau Jahnel plädiert dafür, dass der Gestaltungsbeirat besser bei den Planungen genutzt werden sollte.

 

Frau Jens teilt die Auffassung von Herrn Prechtel. Sie stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes. Frau Dr. Bacher spricht sich für eine Beschlussfassung aus. Die Details können zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden. Die Ausschussmitglieder sprechen sich mehrheitlich für eine Abstimmung aus.

 

Herr Müller stellt in Aussicht den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern (Nachtrag):

 

- Die Punkte 1. und 4.-10. werden vom Beschluss Nr. 2014/AN/0070 übernommen und damit nicht als Sachverhalt des Beschlusses Nr. 2019/BV/4510 dargestellt.

 

- Die Punkte 2. und 3. sowie deren Erläuterungen im Sachverhalt des Beschlusses Nr. 2019/BV/4510 bleiben bestehen.

 

 

 

Weiterhin wird über den Dringlichkeitsantrag 2019/DA/4647 des Ortsbeirates diskutiert. Herr Prechtel legt dar, dass ein Flächentausch durchaus Sinn macht, da der Landessportbund sein Gebäude am Seekanal errichten könnte. Herr Jentzsch entgegnet, dass weder der Wert noch die genaue Fläche derzeit bekannt sind. Da das Bebauungsplanverfahren nicht abgeschlossen ist, wird deren Ermittlung zusätzlich erschwert.

 

Herr Reinke gibt zu bedenken, dass ein Grundstückstausch nicht so leichtfertig und in der Form eines Dringlichkeitsantrages erfolgen sollte. Herr Engelmann fügt hinzu, dass diese Entscheidung auch nicht bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens warten kann. Er berichtet, dass das Problem innerhalb der Verwaltung bekannt ist und schlägt vor, dass die Verwaltung diesbezüglich auf die Fraktionen zugeht sollte. Herr Prechtel informiert, dass Verträge mit einer Nachbewertungsklausel möglich sind.

 

Herr Müller stellt klar, dass die Verwaltung keine Notwendigkeit eines Antrags sieht. Es ist lediglich die Zustimmung zum Bebauungsplan erforderlich. Durch die Festsetzungen für die Bauflächen kann eine Sicherheit bezüglich des Grundstückwertes erzielt werden. Für das Gebäude des Landessportbundes kann dann ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage