11.02.2015 - 3 Beschluss über die Neuaufstellung des Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 11.02.2015
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Niemeyer spricht den Mitarbeitern der Verwaltung und der WIRO den Dank aus, für die gelungene Vorbereitung und Durchführung der Einwohnerversammlung.
Frau Bornstein und Herr Jentzsch werten die Einwohnerversammlung vom 04.02.2015 aus.
Herr Jentzsch geht bei seinen Erläuterungen auf folgende Punkte ein :
Verfahrensablauf:
- Aufstellungsbeschluss
- Städtebaulicher Wettbewerb
- Umsetzung ins Baurecht
Ablauf:
I - 2015 / Aufstellungsbeschluss, Konzept Bürgerbeteiligung
II - 2015 / Start Bürgerbeteiligung, Vorbereitung Wettbewerb
III- 2015 / Beschlussfassung Wettbewerb, Ausschreibung Wettbewerb
I - 2016 / Durchführung Wettbewerb, Präsentation Wettbewerbsergebnisse
I 2017 / Umsetzung in Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Zum Verfahrensvorschlag für die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner sind keine
Änderungswünsche eingegangen.
Folgende Wünsche, Ideen und Erwartungen der Einwohnerinnen und Einwohner sind auf der Versammlung am 04.02. eingebracht worden:
- Bürgerbeteiligung in Aufgabenstellung
- bezahlbarer Wohnraum
- Gefahr Verdrängungsprozess
- Heinkelmauer
- soziale Infrastruktur (Post, Dienstleistungen)
- Spiel- Bewegungsplatz
- Kinderbetreuungseinrichtung
- Ort zur Begegnung
- ruhender/ fließender Verkehr (weiträumige Betrachtung)
- Parkhaus angepasst an Umgebung
- Wegebeziehungen mit Umfeld betrachten
- Prüfung Einzelhandel kleiner als 700 qm
- Vergleich HRO /Eigentümer
Herr Jentzsch erklärt die wesentlichen Planungsziele gemäß Aufstellungsbeschluss sowie die Änderungen nach der Einwohnerversammlung und geht dabei auf folgende Punkte ein:
Wohnen
Städtebau
Freiräume
Historie
Verkehr
Grün
Wegeverbindungen
Diskussion mit Einwohnerinnen und Einwohner:
Herr Schulz stellt seine Idee für einen Biomarkt für diesen Bereich vor.
Wiro wird diese Idee prüfen.
Frau Wilke bemängelt, dass ihr der Begriff breitgefächertes Wohnraumangebot zu unkonkret ist. Klare Vorgaben wie studentisches Wohnen oder ein Anteil Sozialwohnungen wären wünschenswert.
Herr Jentzsch erklärt, dass in der Änderung der Planungsziele klargestellt wird, dass sich der Begriff hochwertig auf die „städtebaulich“ Ausrichtung bezieht. Das Wohngebiet soll durch eine soziale Mischung gekennzeichnet sein. Die Mieten werden nach dem ortsüblichen Preis geregelt.
Frau Niemeyer erklärt, dass sich der Bau -u. Verkehrsausschuss auch mit dieser Thematik befasst hat. Als Planungsziele kann nur das festgelegt werden, was auch in einem B-Plan geregelt werden kann. Da es keine soziale Wohnraumförderung für Neubau in M-V gibt, ist eine Festlegung von Flächen für den geförderten Wohnungsbau nicht zielführend.
Frau Wilke erfragt den Stand zur Heinkelmauer?
Herr Jentzsch erklärt, dass dem Bauamt durch die Krieger Grundstücks GmbH ein Abbruchantrag gestellt wurde. Dieser wird dem OBR auf seiner Sitzung im März vorgestellt.
Die WIRO ist gewillt, sich mit der Historie des Ortes auseinanderzusetzen. Diese Diskussion wird auch über eine Bürgerbeteiligung laufen.
Herr Jentzsch erklärt, dass die Ergebnisse der Einwohnerversammlung mit dem Amt für Stadtplanung diskutiert wurden. Die Parkplatzsituation für die gesamt KTV kann bei diesem Vorhaben keine Berücksichtigung finden.
Ab 20.00 Uhr ist der OBR beschlussfähig.
Frau Niemeyer stellt folgende Änderungsanträge:
- Änderungsantrag
WOHNEN
Entwicklung eines innerstädtischen Wohngebietes mit einer möglichst großen Anzahl
von Wohnungen in sinnvoller und zugleich effektiver Auslastung;
„zur Schaffung von vielfältigen Wohnungsangeboten für breite Schichten der Bevölkerung. Einbeziehung der Bedarfe aus der notwendigen sozialen und Dienstleistungsinfrastruktur für das Plangebiet (Kinderbetreuungseinrichtungen, Sport- und Spielanlagen, kleinteiliger Einzelhandel).“
Beachtung der erheblichen akustischen Vorbelastung des Plangebietes durch Verkehrs- und Gewerbelärm
STÄDTEBAU 1
Orientierung der Bebauung an den Strukturen und der Maßstäblichkeit der umliegenden Bebauung;
„zur Erlangung einer städtebaulich hochwertigen Qualität“
FREIRÄUME 2
Schaffung optimierter privater und öffentlicher Grün- und Freiflächen ohne ruhenden
Verkehr im Gebietsinneren
HISTORIE
Es soll eine planerische Auseinandersetzung mit dem historischen Erbe;
„(insb. der Heinkelmauer)“
dieses Grundstückes erfolgen, welche die Bedeutung dieses Standortes auch für nachfolgende Generationen erlebbar macht
VERKEHR 6
Neuordnung des Erschließungssystems/der Verkehrsflächen unter besonderer
Beachtung der Bedeutung für das gesamtstädtische Netz ;
„und Prüfung alternativer Entlastungsmöglichkeiten“
GRÜN 3
Einbeziehung der vorhandenen erhaltenswerten Großbäume in die Planung: im Bereich der Einmündung Max-Eyth-Straße / Lübecker Straße, im Bereich östlich der Max-Eyth-Straße und südlich der Werftstraße auf Höhe der Haus-Nr. 45
WEGEVERBINDUNGEN
„Anlage von Fuß- und Radwegeverbindungen unter Beachtung der Einbindung in das Umfeld.“
Anlage einer Grün- und Wegeverbindung zwischen Holbeinplatz und Werftstraße in Verbindung mit der Wiederherstellung des Kayenmühlengrabens als offenes Gewässer.
2. Änderungsantrag:
Ergänzung des Beschlussvorschlages um:
Parken
„Schaffung von Parkmöglichkeiten für die Versorgung der Bevölkerung im Stadtteil.“
Abstimmung :
Der OBR stimmt einstimmig beiden Änderungsanträgen zu.
Der OBR stimmt zur Beschlussvorlage Nr. 2015BV/0617 ab:
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 10.MK.63 „Werftdreieck“ soll mit einem erweiterten Geltungsbereich als B-Plan Nr. 10.W.63.1 „Wohnen am Werftdreieck“ neu aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan wird begrenzt:
im Norden
und Osten: durch die Grundstücke auf der Nordseite der Werftstraße,
im Süden: durch die Bebauung des Thomas-Müntzer-Platzes,
im Westen: durch die Bahntrasse Rostock-Warnemünde sowie die rückwärtige Grenze der Grundstücke westlich der Max-Eyth-Straße.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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383,3 kB
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