02.10.2012 - 8 8. Änderung des Flächennutzungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
- Datum:
- Di., 02.10.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kusserow informiert,
- Fläche zwischen Eisenbahntrasse und Kassebohmer Kiesgrube wurde bereits
2006 als Wohnungsbaustandort betrachtet
- die Altlastensituation des Standortes ließ die Umsetzung als unwahrscheinlich erscheinen
- deswegen erfolgte 2006 die Ausweisung dieser Fläche als Grünfläche
- gegenwärtig erfolgen auf dem Gelände im Auftrag des Eigentümers umfangreiche
Schadstoffuntersuchungen
- die Altlastensanierung soll 2013/2014 abgeschlossen sein
- danach könnte in Richtung Wohnungsbau geprüft werden
Ein Nutzer der Alten Zuckerfabrik sieht bei einer Wohnbebauung Probleme mit den künftigen Anwohnern. (Lärmbelästigung)
Im Rahmen einer eventuellen Bebauung einschließlich der Flächen des B-Planes Gewerbegebiet Kassebohm, mit einer möglichen Nutzungsänderung des B-Planes, ist eine vernünftige Verkehrserschließung des Wohngebietes Waldeslust / Kassebohmer Weg
zu sichern.
Bei Änderungen erfolgt zuerst eine Prüfung und entsprechende Info werden dem OBR
vorgelegt.
Herr Malachowski verlässt um 19.40 Uhr die OBR Sitzung.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Die im Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.12.2009 ausgewiesene Grünfläche GFL 12.17 soll
geändert werden. Ca. 7,5 ha dieser Grünfläche sollen künftig als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Darüber hinaus sollen weitere Darstellungen den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Aufstellung der
8. Änderung des Flächenutzungsplanes für den entsprechenden Geltungsbereich (Anlage 1).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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