09.10.2012 - 8.1 Leitlinien zur Stadtentwicklung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Datum:
- Di., 09.10.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Amt für Stadtentwicklung
Herr Peter Stein
Herr Stein macht einige Ausführungen zu den Leitlinien zur Stadtentwicklung.
Warnemünde ist Regiopole an der Ostesee im kulturellen und touristischem Bereich.
Ein Vorschlag für den Ortsbeirat wäre, eine Einladung zu einer der nächsten Sitzungen auszusprechen. Insbesondere für den kulturellen und touristischen Bereich wäre es von Vorteil.
Herr Prechtel
Die Leitlinien der Hansestadt Rostock sind zu allgemein gefasst. Es sollen einige Eckpunkte spezifisch für Warnemünde als Stadtteilleitlinien als Beilage zu den Leitlinien erarbeitet werden unter Einbeziehung der unterschiedlichen Bereiche. Es gibt eine Reihe von Punkten die nicht oder nicht konkret benannt sind.
Vorschlag
Bildung einer Arbeitsgruppe aus Vereinen, Ortsbeirat u. s. w. Schaffung eines Papieres als Maßstab, wenn es um Entscheidungen geht (z.B. Sondernutzung, Strandkonzept etc). Und mit den Kriterien was ist vorhanden? Was muss noch erarbeitet werden?
Es müssen Vorschläge sein, damit Warnemünde als Seestadt erhalten bleibt.
Herr Richert
Wohnen in Warnemünde wird immer komplizierter. Für die Zukunft, für die nächsten Generationen sollte weiteres geschaffen werden und es sollte nicht nur ein Papier sein.
Frau Pentzien empfiehlt einen Änderungsantrag zu den Leitlinien:
Im Abschnitt VII, Unterabschnitt VII, 4 Wohnen in der Stadt als als besondere Qualität herauszustellen.
Wird in Satz 3, Zeile 5, hinter dem Wort Innenstadt eingefügt: und dem Seebad Warnemünde.
Ebenso wird nach dem genannten Satz 3 ein neuer Satz 4 eingefügt: Im Seebad Warnemünde ist dem Neubau von Ferienwohnungen und der Umnutzung von Dauerwohnraum in Ferienwohnungen Einhalt zu gebieten.
Begründung:
Die hohe Zahl von Ferienwohnungen hat zu Wohnraum- Knappheit und damit zu einer Verteuerung von Wohnraum geführt. Dies hat bewirkt, dass der Altersdurchschnitt in Warnemünde stark angestiegen ist und ein hohes Defizit an jungen Familien mit Kindern besteht, weil diese die teuren Wohnungen nicht bezahlen können. Damit wird Warnemünde letztendlich auch für Unternehmen unattraktiv, die junge Mitarbeiter beschäftigen. Dem muss dadurch entgegengewirkt werden, dass neu zu schaffender Wohnraum jungen Familien vorbehalten sein soll und der vorhandene Wohnungsbestand für Dauerwohnen nicht weiter reduziert wird.
Es erfolgt eine Abstimmung zum Änderungsantrag:
Dafür : 6 Angenommen: X
Dagegen 0
Enthalten: 0
Beschluss:
Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,5 kB
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(wie Dokument)
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273,7 kB
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