08.10.2019 - 4 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

Franka Teubel

 

Hinweis des Herrn Schwittay zu den Fahrradständern auf der Promenade Vorgang 218

Herr Schwittay hatte in der letzten Sitzung den Hinweis gegeben, dass die Fahrradständer auf der Promenade zum Radfahren animieren würden und hinterfragt, ob diese dann an dieser Stelle sinnvoll seien. Das Amt für Verkehrsanlagen teilt dazu mit, dass die Seepromenade als Fußngerverkehrsfläche gewidmet und auch eindeutig als solche beschildert ist. Ein widerrechtliches Befahren der Seepromenade durch Fahrradfahrer ist als eindeutiges Fehlverhalten dieser Nutzer einzustufen und auch nur durch die Polizei zu unterbinden. Die Platzierung von Fahrradständern auf der Seepromenade war im Rahmen der damaligen Planungsphase im Vorfeld der Umgestaltung umfangreich geprüft und auch abgewogen worden. Auch die Anzahl der Fahrradständer wird mittlerweile den heutigen Ansprüchen durchaus angemessen gerecht. Die Fahrradständer sollten unter anderem auch strandnah eingeordnet werden. Eine Animation zum Fehlverhalten wird seitens des Amtes für Verkehrsanlagen grundsätzlich nicht gesehen, da auch für diese Nutzergruppen die Vorschriften der StVO und auch der Verwaltungsvorschrift zur StVO uneingeschränkt gelten.

 

Plattform und Liegeplätze Mittelmole Vorgang 220

Zu der Nachfrage des Bauausschusses die Plattform und Liegeplätze betreffend teilt das Hafen- und Seemannsamt mit, dass die im August 2019 fertiggestellte Plattform und die Liegeplätze so ausgeführt wurden, wie es in der Ortsbeiratssitzung am 12.02.2019 vorgestellt worden ist. Weiterhin basiert die bauliche Ausführung auf dem Gesamtgestaltungsentwurf vom Oktober 2015. Eine Baugenehmigung wurde für die benannten Anlagen weder beantragt noch ausgereicht, da diese wasserbaulichen Anlagen nach Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetz M-V und nach dem Wasserstraßengesetz zu genehmigen waren. Die genehmigte Ausführung wurde umgesetzt. Eine Baugenehmigung wurde für die noch zu errichtende schwimmende Plattform mit dem Sanitär- und Hafenmeisterhaus erteilt. Die bereits fertiggestellten Plattformen und Stege waren nicht Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens und der eingereichten Unterlagen.

 

Sauberkeit in Warnemünde - Vorgang 214

Bezüglich des Hinweises des Umweltausschusses zur Thematik Gehwegränder in der Kirchner- und Beethovenstraße teilt das Amt für Umweltschutz mit, dass der kommunale Ordnungsdienst den Reinigungszustand der beiden benannten Gehwege überprüft hat. Die reinigungspflichtigen Anlieger werden zur Ausführung einer Grundreinigung aufgefordert. Die Gehwegreinigung anliegend zur öffentlichen Grünfläche in der Kirchnerstraße wird durch das Amt für Umweltschutz beauftragt.

 

Hundetüten Vorgang 219

Zu dem Hinweis von Einwohnern, dass keine oder zu wenige Hundetüten auf der Promenade vorhanden seien, teilt das Amt für Umweltschutz mit, das es sich bei der Aufstellung von Hundetoiletten um eine Serviceleistung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock handelt und mit diesem Angebot nicht der gesamte Bedarf an Hundetüten abdeckt werden soll, welche die Hundebesitzer für das tägliche „Gassi gehen“ benötigen. Die Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Hunde ist Pflicht jedes einzelnen Hundebesitzers. Für die Bewirtschaftung der benannten Hundetoiletten auf der Seepromenade ist die Tourismuszentrale zuständig. Es befinden sich drei Vorrichtungen auf der Seepromenade und zwei im Hundestrandbereich. Diese werden durch das Sachgebiet Technik der Tourismuszentrale täglich befüllt. 

 

rmbelästigung - Mühlenstraße 27

Wir erhielten mehrere Hinweise, dass derzeit die Lärmbelästigung durch den Betrieb der Shishabar in Warnemünde, Mühlenstraße 27, für die Anwohner nicht mehr erträglich sei. So wird der Gaststättenbetrieb laut bis weit nach 24.00 Uhr betrieben, Musik soll in nicht angemessener Weise abgespielt werden, die Gäste verlassen laut die Lokalität und fahren hupend aus der Mühlenstraße heraus. Diesen Hinweis haben wir an das Stadtamt weitergeleitet. Dort sind die Beschwerden bekannt. Die zuständigen Außendienstmitarbeiter waren bereits nachts vor Ort um sich selbst ein Bild von der Lage zu machen. Die Mitarbeiter sind auch im wöchentlichen Austausch mit dem Betreiber der Lokalität um Lösungen zu finden bzw. den Betreiber zu sensibilisieren. Bei weiteren Informationen und Ergebnissen werden wir informiert.

 

Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende Vorgänge 140 und 213

Das Amt für Verkehrsanlagen sagte in der Sitzung des Ortsbeirates im Januar zu, die Praxis zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende zu prüfen. Nach Prüfung der Rechtsabteilung und nach Festlegung durch den OB, teilt das Amt mit, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt ist, wobei an den Nachweis der Dringlichkeit strenge Anforderungen zu stellen sind. Hierbei muss es sich um besondere Ausnahmefälle handeln. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist daher restriktiv zu handhaben. Diese Verfahrensweise wird ab dem 01.01.2020 angewandt. Alle Ausnahmegenehmigungen mit einem Ablaufdatum im Jahr 2019 behalten bis zum 31.12.19 ihre Gültigkeit. Bei einem Gesprächstermin mit Vertretern der IHK wurde die neue Verfahrensweise besprochen. Alle Betroffenen werden zusätzlich mit einem gesonderten Schreiben informiert.

 

Sachstand Bauvorhaben Heinrich-Heine-Schule Vorgang 221

Der Ortsbeirat hatte um den aktuellen Sachstand zum Bauvorhaben Heinrich- Heine- Schule gebeten. Der KOE als Bauherr teilt dazu mit, das sich das Projekt in zwei Bestandteile gliedert: 1. die Sanierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes und 2. die Erweiterung der Schule um einen Neubau. Was die Sanierung des bestehenden Gebäudes anbelangt so sind alle Rohbauarbeiten abgeschlossen. Auch die Zimmerer haben ihre Arbeit erledigt. Die Rohinstallation, also das Verlegen der Hauptleitungen, wurde in der ersten Ausbauphase umgesetzt, ebenso wie das Verputzen der Wände. Die zweite Ausbauphase beginnt bereits in diesem Monat. Hierbei werden unter anderem der Estrich verlegt, die Akustikdecken eingebaut und die Bodenaufbauten durchgeführt. Nach aktuellem Planungsstand kann die zweite Ausbauphase voraussichtlich im April 2020 abgeschlossen werden. Parallel dazu beginnt die Firma GaLa Bau ab März mit der Freiflächengestaltung.

In Bezug auf den Neubau teilt der KOE mit, dass der Rohbau Ende Oktober/Anfang November fertig ist. Aktuell ist für die erste Novemberwoche ein Richtfesttermin avisiert. Selbstverständlich wird der Ortsbeirat dazu eingeladen. In einem nächsten Schritt werden auch in dem Neubau alle wichtigen Kabel verlegt, die einerseits für die Daten- und Stromversorgung wichtig sind und andererseits die Grundlage für die Installation der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen bilden. Anschließend erfolgt der Einbau der Fenster. Grundsätzlich ist avisiert, das Bauvorhaben bis zum Beginn der Sommerferien 2020 abzuschließen, sodass während der Ferien der Umzug vonstattengehen kann.

 

Benennung Stephan-Jantzen-Platz

Zu der Sitzung des Hauptausschusses am 22.10.19 liegt eine Beschlussvorlage - Straßenbenennung in Rostock Warnemünde - Stephan-Jantzen-Platz zur Beratung vor.

 

Aktueller Stand der Rückumwandlung von Ferienwohnungen - Vorgang 221

Auf die Nachfrage des Ortsbeirates zum Sachstand der Rückumwandlung von Ferienwohnungen teilt das Bauamt mit, dass sich auf Grund des hohen Verwaltungsaufwandes das behördliche Vorgehen aktuell auf die Wohngebiete WA 1-3 konzentriert. Hier wurden bis heute in der Summe 100 Verfahren zu insgesamt 161 Ferienwohnungen eröffnet, die auf ihre materielle Rechtmäßigkeit hin überprüft wurden. In 30 Verfahren wurde die Ferienvermietung zwischenzeitlich eingestellt. Dies betrifft insgesamt 44 Wohnungen. In den übrigen 70 Verfahren wurde den jeweiligen Betreibern im Rahmen der Anhörung die Möglichkeit eingeräumt, einvernehmlich rechtmäßige Zustände herzustellen. In 43 Verfahren haben sich die Betreiber bereit erklärt, die Ferienvermietung ihrer Wohnungen bis spätestens zum 31.10.2019 einzustellen. Dies betrifft in der Summe 64 Ferienwohnungen. In 6 Verfahren ist jeweils eine Ferienwohnung auf dem Grundstück nachträglich genehmigungsfähig. Die Betreiber haben sich bereit erklärt, bis zum 31.10.2019 einen Bauantrag zur Legalisierung der Nutzungsänderung zu stellen. Soweit sich auf den betroffenen Grundstücken weitere Ferienwohnungen befinden, wurden Erklärungen abgegeben, wonach diese einvernehmlich bis zum genannten Datum aufgegeben werden. Auch diese Verfahren ruhen bis 31.10.2019. Kam die einvernehmliche Herstellung rechtmäßiger Zustände für die jeweiligen Betreiber der Ferienwohnungen nicht in Betracht, wurde die rechtswidrige Nutzung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung ordnungsbehördlich untersagt. Betroffen sind in der Summe 13 Verfahren zu 25 Ferienwohnungen. In 3 dieser Verfahren haben die Betreiber Rechtsmittel in Anspruch genommen. In den 7 übrigen Verfahren, die insgesamt 16 Ferienwohnungen betreffen, konnte die Anhörung noch nicht abgeschlossen werden. Darüber hinaus wurden in den sonstigen Sondergebieten 3 und 4 bereits 40 Vorgänge zu 70 Ferienwohnungen erfasst.

 

Bauvorhaben Schillerstraße 14 Vorgang 222

Zu der Anfrage zum Sachstand des Bauvorhaben Schillerstraße 14 teilt das Bauamt mit, dass für das Baugrundstück ein Bauantrag gestellt und genehmigt wurde. Der Baubeginn wurde angezeigt und nach den im Bauamt vorliegenden Mitteilungen des Bauherrn nicht länger als 1 Jahr unterbrochen. Auf die Nachfrage, ob die jetzigen Arbeiten durch die Genehmigungen gedeckt sind, verweist das Bauamt darauf, dass es die Pflicht des Bauherrn ist, sich an die Baugenehmigung zu halten. Eine Bauüberwachung erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde nach § 81 Abs. 2 Landesbauordnung M-V nur hinsichtlich der bauaufsichtlich geprüften Standsicherheits- und Brandschutznachweise. Mit der Prüfung der Nachweise und der Bauüberwachung wurden bei diesem Vorhaben Prüfingenieure beauftragt. Abweichungen wurden durch diese bisher nicht angezeigt. Weitergehende Überwachungen sind vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.

 

Erschließungsbeitragsverfahren Herstellung der Straße Kantenweg

Das Bauamt informiert, dass im Auftrag der Stadt die öffentliche Straße „Kantenweg“ in der Zeit vom 28.05.2014 bis zum 10.08.2016 erstmalig hergestellt wurde. Mit der Realisierung des Bauprogramms wurden die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg unselbständige Parkflächen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung und Straßenbegleitgrün errichtet. Es wird informiert, dass die Eigentümer der durch den Kantenweg erschlossenen Grundstücke zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen herangezogen werden. Die Eigentümer wurden entsprechend informiert.