18.09.2019 - 4 Bericht des Ortsamtes

Reduzieren

Wortprotokoll

  1. Der Ortsbeirat bat zu der Thematik – Gehwegbreite der Markgrafenheider Straße in der Ortslage Hinrichshagen um Prüfung, ob der Gehweg normentsprechend sei. Das Amt für Verkehrsanlagen teilt dazu mit, dass die Gehwegbreite auf einem Abschnitt von ca. 100 m neben der Fahrbahn 1,50 m beträgt. Die Gehwegbreite entspricht der beim Bau der Verkehrsanlage damals geltenden Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen. Mit der Richtlinie 06 wurde die Regelbreite auf 1,80 m erhöht. Dies wird bei der Neuanlage von Verkehrsanlagen auch in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock umgesetzt. Aufgrund der sehr geringen Belegung des Weges durch Fußgänger und somit seltener Begegnungsfälle ist aus Sicht des Amtes die Breite von 1,50 m vertretbar.

 

  1. Durch den Ortsbeirat wurde um Prüfung der Aufstellung eines Verkehrsschildes zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für Fahrzeuge aus der Waldsiedlung kommend sowie einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für den gesamten Ortsteil Markgrafenheide gebeten. Das Amt für Verkehrsanlagen teilt dazu mit, dass die Wiederholung des Verkehrszeichens – zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h - aus Richtung Waldsiedlung auf der vorhandenen Strecke im Bereich der Bushaltestelle und der Einfahrt zum Parkplatz Kletterwald, findet aus verkehrsrechtlicher Sicht des Fachamtes, Zustimmung. Eine entsprechende Anordnung wird unverzüglich ergehen.

Einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für den gesamten Ort auf der Warnemünder Straße kann nicht zugestimmt werden. Die Warnemünder Straße ist als Kreisstraße Nr. 43 eingestuft. Eine Bewertung hat nach § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO zu erfolgen. Danach dürfen Geschwindigkeitsbegrenzungen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Für die K 43 ist diese Gefahrenlage im gesamten Ortsteil nicht ableitbar. Somit besteht keine Rechtsgrundlage für eine Anordnung.

 

  1. Der Ortsbeirat hatte in der letzten Sitzung sich mit der Thematik - Aktueller Stand der Abgasproblematik der Kreuzfahrtschiffe – auseinandergesetzt und um Beantwortung von Fragen gebeten:

Wie weit ist die Planung der Beckenveränderung?

Dazu teilt das Hafen- und Seemannsamt mit, dass das Planfeststellungsverfahren derzeit ausgelegt wird. Die Unterlagen durfte ich heute dem Vorsitzenden übergeben.

Das Werftbecken wird erneuert, sodass eine neue Fläche für einen Liegeplatz von 370 m Länge entsteht. Der hintere Teil des Beckens wird dann verfüllt.

Wie weit ist die Planung der Landstromentnahme?

Der Beginn des Baus der Landstromanlage ist für September 2019 geplant. Die Übergabe der mit Landstrom ausgestatteten Liegeplätze P7 und P8 ist für Juni 2020 geplant.

Gibt es weitergehende Planung zur Emissions- und Schallminderung?

Zu dieser Frage teilt das Amt mit, das durch den Einbau von Scubbern = Abgaswaschanlage auf Schiffen und der Einsatz von Schwefelarmen Diesel eine Emissionsminderung erhofft wird. Als umweltfreundliche Alternative zu Diesel oder Schweröl planen Reedereien bei Neubauprojekten ihr Kreuzfahrtschiff mit LNG als Kraftstoff zu fahren. Die benötigte Infrastruktur zum Betanken solcher Schiffe will die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit dem Bau eines LNG-Terminals ermöglichen. Dies ist für 2020/2021 geplant.

Wer ist für die Betriebsgenehmigung der Weißen Flotte zuständig und wie lange läuft der aktuelle Vertrag?

Für die Erteilung der Betriebsgenehmigung ist neben dem Ministerium in Schwerin, das Hafen- und Seemannsamt zuständig. Die derzeitige Betriebsgenehmigung gilt bis zum Dezember 2025.

Gibt es für den 24-Stunden-Betrieb der Weißen Flotte Auflagen der Emissionsminderung?

Für den 24 Stunden-Betrieb der Weißen Flotte gibt es keine Auflagen, da die gesetzlichen Bestimmungen hier eingehalten werden.

 

  1. Auf die Anfrage des Herrn Segert in der letzten Sitzung, zu der Thematik – Sachstand zum Vorhaben Landstromanlage – teilt das Hafen– und Seemannsamt mit, das im September 2018 eine Absichtserklärung zwischen dem Land M- V, der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, der Rostock Port GmbH und AIDA Cruises unterzeichnet wurde. Danach soll an den Kreuzfahrtliegeplätzen in Warnemünde ab 2020 eine Landstromversorgung von Kreuzfahrtschiffen ermöglicht werden. Das übergeordnete Ziel der Unterzeichner besteht darin, die durch Kreuzfahrtschiffe im Hafen induzierten Emissionen (Schall- und Abgase) zu reduzieren und die Kreuzschifffahrt an den hiesigen Liegeplätzen insgesamt verträglicher zu gestalten. Die zur Errichtung einer Landstromanlage erforderlichen Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren werden durch die HRO aktuell mit größter Intensität vorangetrieben, so dass mit der aktuellen Terminplanung eine Inbetriebnahme ab Mitte Juli 2020 in Aussicht steht. Das Investitionsvolumen für das Gesamtvorhaben bedingt eine EU – weite Ausschreibung der notwendigen Bau- und Lieferleistungen, die in Hinblick auf die unterschiedlichen Leistungsschwerpunkte in insgesamt drei separaten Losen erfolgt. Im Ergebnis der aktuell laufenden Vergabeverfahren ist vorgesehen, etwa Anfang September die verbindlichen Bau- und Lieferaufträge auszulösen und dann unmittelbar mit dem Bau der Landstromanlage zu beginnen.

 

  1. Der Ortsbeirat hatte in der letzten Sitzung den Sachverhalt des übervollen Papierkorbes an der Bank am Seekanal thematisiert. Die Yachthafenresidenz teilt dazu mit, dass sie seit dem Sommer 2003 mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock einen Vertrag über die Gestattung und Nutzung des Molenweges vereinbart hatte. Diese Gestattung- und Nutzungsvereinbarung wurde jedoch von der Hanse Yachthafen GMBH zum 31.12.17 gekündigt und seitens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auch anerkannt. Damit ist die Yachthafenresidenz für die Unterhaltung des Molenweges nicht verantwortlich.

– Hinweis auf Klarschiff –Portal – danach Problem gelöst, Müll wurde am 29.08.19 beseitigt

 

  1. In der letzten Sitzung wurde hinterfragt, warum die Veranstaltung und deren Ergebnisse zum Rahmenplan bisher nicht veröffentlicht sind. Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft teilt dazu mit, dass die Ergebnisse der Veranstaltung im Februar 2018 zum Rahmenplan Markgrafenheide auf Grund von Kapazitätsengpässen bisher nicht im Internet veröffentlicht werden konnten. Es ist auch nicht geplant, dies nachzuholen.

 

  1. Des Weiteren wurde durch den Ortsbeirat um den aktuellen Sachstand zum Rahmenplan gebeten. Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft teilt mit, dass die Bearbeitung des Rahmenplanes Markgrafenheide auf Grund von Kapazitätsengpässen leider zwischenzeitlich unterbrochen werden musste.

Derzeit wird bis Jahresende der Entwurf des Abschlussberichtes erarbeitet, der dann entsprechend mit dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit diskutiert werden wird. Eine Beschlussfassung ist für 2020 geplant.