13.08.2019 - 11.1 Bauausschuss

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Wortprotokoll

Herr Pawelke

Der Bauausschuss hat am 08.08.2019 getagt.

 

AZ.: 03148-18 - vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren:

Sanierung Terrasse und Umgestaltung der angrenzenden Vegetationsflächen sowie Neubau Lager, 18119 Warnemünde, Am Bahnhof 12“ (siehe: Anlagen 1a-d)

Der Bauausschuss und im Anschluss der Ortsbeirat hatte sich bereits im vergangenem Jahr im Zusammenhang mit dem Bauantrag zum Gebäude (AZ.: 01389-18) grundsätzlich positiv zum bereits damals mit vorgestelltem Inhalt der Außengestaltung geäert.

Bereits zu diesem Zeitpunkt wies der Bauausschuss darauf hin, dass grundsätzlich etwaige Genehmigungen nicht das in der Zukunft liegende Gesamtkonzept der Mittelmole negativ beeinflussen dürfen.

Die Stadtverwaltung, insbesondere Grünamt und Stadtplanung, verhalten sich aktuell dem Gesamtanliegen gegenüber sehr restriktiv. Als Hintergrund wird vermutet, dass dort die Angst vor diesbezüglichen Entscheidungen jegliches Handeln überhaupt bestimmt.

Negative Auswirkungen auf das Gesamtkonzept werden durch den Bauausschuss nicht gesehen. Ganz im Gegenteil, die im Antrag vorgestellten Vorhaben dienen einer wesentlichen Verbesserung der unbefriedigenden Ist-Situation, unabhängig auch von dem zeitlich noch nicht absehbarem Verlauf der weiteren Überplanung der Mittelmole. 

Diese grundsätzlich restriktive Verhaltensweise der Verwaltung wird auch vor dem Angebot einer ggf. zeitlichen Befristung und eventuellem Rückbau nicht akzeptiert.

Da das Areal durch die Umsetzung des Antrages wesentlich aufgewertet wird, empfiehlt der Bauausschuss dem Ortsbeirat dringend, mit dem Bausenator über eine umgehende Genehmigungsfähigkeit zur Überwindung der Widerstände sehr schnell persönlich zu verhandeln. Eine diesbezügliche Mitwirkung des Bauausschusses wird ausdrücklich angeboten.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Ortsbeirat, dem Antrag zuzustimmen.  

 

Herr Prechtel bittet zur Abstimmung zum Bauantrag.

Dieser wird einstimmig vom Ortsbeirat mit den Hinweisen des Ausschusses genehmigt.

 

AZ.: 01813-19 - vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren:

Umbau des Wohn- und Geschäftshauses, Erweiterung der Gaststätte durch Umnutzung des bestehenden Kinos im EG, OG und KG im B-Plan Nr. 01.WA.183, AZ. 02560-18, hier: 1. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 17.04.19, Am Leuchtturm 15, 18119 Warnemünde“

 

Mit dem AZ.: 02560-18 hat sich der Bauausschuss bereits auf seiner Sitzung am 04.11.18 befasst. Es wurde dem Ortsbeirat damals empfohlen, dem gestellten Antrag zuzustimmen. Dieser Empfehlung folgte der Ortsbeirat einstimmig auf dessen Sitzung am 11.12.18.

 

Dem jetzt vorgelegtem 1. Nachtrag wurde beigefügt eine „Schalltechnische Untersuchung“ der Umweltplan GmbH Stralsund vom 11.06.19.

 

Der 1. Nachtrag, diese Untersuchung, die Freizeitlärm-Richtlinie des Landes M/V vom 03.07.98, die Stadt-VO vom 29.10.98, die 1. Stadt-VO vom 26.03.02 und vor allem die „Vereinbarung zur Verminderung von Gaststättenlärm am Alten Strom Warnemünde“ vom 27.06.17 sowie verschiedene Abstimmungen mit z.B. dem Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur des Ortsbeirates Warnemünde, welcher zwischenzeitlich unserer Empfehlung durch einen eigenen Beschluss gefolgt ist, und Einwohnern sowie Gästen aus Warnemünde bilden die Grundlage für nachfolgende Empfehlung an den Ortsbeirat.

 

Der aktuell zu bewertende 1. Nachtrag umfasst im Wesentlichen eine Erweiterung der bisherigen Öffnungszeiten von bisher 22:00 auf 01:00 Uhr. Es ist vorgesehen, die vorhandene Gaststätte Am Leuchtturm 15 durch Umnutzung des bisherigen Kinos zu einem Burger Restaurant Peter Pane mit 183 Sitzplätzen umzugestalten. An der nördlichen Seite des Gebäudes ist eine Freisitzfläche mit ca. 86 Sitzplätzen vorgesehen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Ortsbeirat, dem Antrag unter folgenden Bedingungen zuzustimmen:

 

  • Die „Vereinbarung zur Verminderung von Gaststättenlärm am Alten Strom Warnemünde“ vom 27.06.17 wird auch hier angewendet.
  • Bewirtschaftungszeiten-innen: bis maximal 24:00 Uhr und außen bis maximal 22:00 Uhr.

 

Herr Prechtel bittet zur Abstimmung zum Bauantrag.

Dieser wird einstimmig vom Ortsbeirat mit den Hinweisen des Ausschusses genehmigt.

Der Wirtschaftsausschuss schließt sich den Ausführungen des Bauausschusses an.

 

Terrassenüberdachung

Über das Ortsamt wurde dem Bauausschuss eine Anfrage eines Bürgers als Eigentümer zu einer von diesem gewünschten teilweisen Überdachung der Terrasse des Hauses in der Mühlenstraße mit Bitte um Stellungnahme gebeten.

 

Grundsätzlich stehen wir dem Anliegen nicht entgegen. Sichergestellt werden muss jedoch, dass sich das Vorhaben in Einklang mit der sich in Erarbeitung befindlichen Gestaltungssatzung befindet und das sich das Doppelhaus diesbezüglich in der Ansicht beidseitig identisch zeigt.
Der Ortsbeirat beschließt einstimmig unter diesen Voraussetzungen die Bauvoranfrage zu genehmigen.

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