13.08.2019 - 4 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

Das Ortsbeiratsmitglied Dr. Mehlan ist eingetroffen.

 

Franka Teubel

 

1.Ordnung im Bereich des Aldi- Marktes Vorgang 187

Der gemeinnützige Verein für Warnemünde e.V. hatte sich an den Ortsbeirat gewandt und auf den Zustand des Außenbereiches aufmerksam gemacht. Der Eigentümer des Aldi Marktes hat die Beschwerde zum ungeordneten Zustand um den Markt herum erhalten. Der Eigentümer versichert, dass der Zustand nicht mehr lange anhalten wird. Er habe bereits eine bauliche Lösung für die Verkleidung des Containers an der rückwärtigen Wand des Marktes beauftragt. Diese Lösung umfasst dann auch die Ordnung der Mülltonnen und Fahrräder die dort für die Anwohner bereitgestellt werden müssen. Wenn dies geschehen ist wird die mobile Garage davor entfernt. Der Eigentümer teilt mit, dass leider die zugesagten Termine der Baufirmen nicht eingehalten wurden, sonst wäre diese Maßnahme schon erledigt. Bezüglich der Bepflanzung rund um den Markt gibt es ein Pflanzkonzept. Sobald die Pflanzzeit beginnt, wird dies umgesetzt.

Auf der benannten Fläche ist für das Amt für Verkehrsanlagen keine Zuständigkeit gegeben.

 

2.Anfrage zu einer Fahrzeugpräsentation auf dem Kirchenplatz Vorgang 198

Auf die Anfrage von Einwohnern zu der Veranstaltung am 06. und 07. Juli auf dem Kirchenplatz, bei der eine Fahrzeugpräsentation von Autos erfolgte, teilt die Tourismuszentrale mit, das es sich um eine genehmigte Veranstaltung, welche im Rahmen der „Warnemünder Woche 2019“ erfolgte handelte und der Darstellung eines Partners diente.
Herr Prechtel bittet, künftig den Ortsbeirat satzungsmäßig zu beteiligen.

 

3.Beschwerde über Lärmbelästigung der KGV Am Waldessaum am 21. und 22.07.19 Vorgang 189

Zu der beim Ortsbeirat eingegangenen Beschwerde über Lärmbelästigung der KGV Am Waldessaum am 21. und 22.07.19  von 17.00 06.00 Uhr, teilt die Tourismuszentrale mit, dass dieser kein entsprechender Antrag vorlag. Folglich ist für die in der Beschwerde formulierte Veranstaltung keine Genehmigung erteilt worden.

 

4.Hinweis von Einwohnern zu Parkgebühren auf dem Parkplatz an der Jugendherberge Vorgang 202

In der letzten Sitzung gab es den Hinweis, dass auf dem Parkplatz an der Jugendherberge es nicht möglich sei, einen Parkschein für eine halbe Stunde zu bekommen. Die Tourismuszentrale bedankt sich für den Hinweis und wird die Möglichkeiten zur Umsetzung/ Machbarkeit entsprechend prüfen.

 

5.Hinweis von Einwohnern zum Befahren der schon stark besuchten Promenade am Eröffnungstag der Warnemünder Woche durch einen Gewerbetreibenden Vorgang 199

In der letzten Sitzung gab es die Nachfrage, wer genehmigt habe, dass ein Gewerbetreibender mit seinem Karussell am Eröffnungstag der Warnemünder Woche, über die schon stark besuchte Promenade, fahren durfte. Die Tourismuszentrale teilt dazu mit, dass bedingt durch einen technischen Defekt das Karussell ausgetauscht werden musste. Die Befahrung der Seepromenade erfolgte in diesem Zusammenhang ausnahmsweise und unter Begleitung des Vertreters der realisierenden Agentur.

 

6.Sperrung des Ortskernes zu Höhepunkten Vorgang 182

Der Verkehrsausschuss hatte angeregt, dass zu besonderen Höhepunkten im Ortsteil mindestens der Ortskern aus Ordnungsgründen gesperrt werden sollte.

Diese Thematik wird innerhalb der Verwaltung noch geprüft. Eine Stellungnahme soll dem Ortsbeirat zur nächsten Sitzung zugehen.

 

7.Veranstaltungen auf der Promenade/ Fettflecke Vorgang 197

Nach Veranstaltungen auf der Promenade, wurde durch Einwohner der Hinweis gegeben, das dann dort vermehrt Fettflecke vorzufinden sind. Die Tourismuszentrale teilt zu dieser Thematik mit, dass die Veranstalter mit Ausreichung der Sondernutzungsgenehmigung beauflagt werden, dass Fettablagerungen und andere Verunreinigungen auf den öffentlichen Verkehrsflächen zu unterbinden sind. Das Einleiten von verunreinigtem oder fetthaltigem Wasser in die Straßeneinläufe oder Schächte ist ebenfalls nicht gestattet. Werden nach Beendigung der Veranstaltung Beschädigungen oder Verunreinigungen auf der öffentlichen Verkehrsfläche festgestellt, die nachweislich im Zusammenhang mit der beantragten Nutzung entstanden sind, ist durch den Veranstalter sicherzustellen, dass eine fachgerechte Reparatur bzw. Reinigung dieser Fläche zu erfolgen hat. Erfolgt dies nicht durch den jeweiligen Veranstalter, wird die Reinigung durch eine Fachfirma oder den Technikbereich der Tourismuszentrale durchgeführt und in Rechnung gestellt.

Das Amt für Verkehrsanlagen führt zu dieser Thematik aus, dass Bestandteil der Sondernutzung Erlaubnis die Auflagen des Amtes 66 als Baulastträger der Seepromenade sind. Folgende thematische Auflagen werden regelmäßig beauflagt:

-Fettablagerungen und andere Verunreinigungen auf den öffentlichen Verkehrsflächen sind insbesondere durch Verpflegungseinrichtungen zu unterbinden

-Der hierbei eingesetzte Oberflächenschutz ist ausschließlich auf die Aufstellfläche der/des jeweiligen Händlers beschränkt und nicht großflächig vor dessen Stellplatz zu verlegen

-Es ist zu beachten, dass durch den Oberflächenschutz keine Stolpergefahren entstehen und dieser nicht mittels Nägeln, Krampen oder Schrauben mit der Verkehrsfläche fixiert wird

-Klebereste sind nach Beendigung der Nutzung rückstandslos zu entfernen

-Das Einleiten von verunreinigtem oder fetthaltigem Wasser in die Straßeneinläufe oder Schächte ist nicht gestattet

Hinweis:

Sollten nach Beendigung der Veranstaltung Beschädigungen oder Verunreinigungen auf der öffentlichen Verkehrsfläche (insbesondere der Seepromenade) festgestellt werden, die nachweislich im Zusammenhang mit der Händlermeile bzw. durch Verpflegungseinrichtungen entstanden sind, ist sicher zu stellen, dass eine fachgerechte Reparatur bzw. Reinigung dieser Fläche zu erfolgen hat.

Eine regelmäßige Kontrolle erfolgt durch das Amt für Verkehrsanlagen nicht. Dies wird durch die Tourismuszentrale erledigt. Sollten dem Amt für Verkehrsanlagen allerdings Verschmutzungen bekannt werden, die ursächlich durch die Veranstaltung/Sondernutzung entstanden sind, müsste der Verursacher zur Beseitigung der Verschmutzung aufgefordert werden. Das Amt für Verkehrsanlagen würde in einem solchen Fall die Tourismuszentrale  informieren und entsprechend des Hinweises diese Beseitigung der Verschmutzung auffordern.

 

8.Hinweis der Einwohner zum desolaten Zustand der Absperrungen im Küstenwald Vorgang 196

Zu dem Hinweis von Herrn Strenziok, das die Absperrungen mit Draht zur Seeseite im Küstenwald in einem desolaten Zustand seien, teilt die Tourismuszentrale mit, dass die Absperrdrähte regelmäßig durch den Technikbereich kontrolliert und im Bedarfsfall entsprechend repariert werden. Hinsichtlich des Hinweises durch Herrn Strenziok, erfolgte am 08.07.19 die Reparatur. 

 

9.Hinweis von Herrn Schwittay zu fehlender Beschilderung Vorgang 200

Auf den Hinweis von Herrn Schwittay, dass keine ausreichende Beschilderung für die Anfahrt zum A-ja Resort vorhanden sei und durch die Setzung der Poller am Strandläufer Ortsfremde die Anfahrt nicht finden, teilt das Amt für Verkehrsanlagen mit, das für eine nichtamtliche Beschilderung der Betreiber selbst zuständig sei.

 

10.Hinweis von rgern zur Sauberkeit des Umfeldes des Asia Imbisses in der Fritz-Reuter-Straße Vorgang 204

Der Ortsbeirat hatte einen Hinweis zu unzureichender Sauberkeit des Asia Imbisses in der Fritz-Reuter-Straße erhalten. Durch den Kommunalen Ordnungsdienst sowie den Gaststättenbereich der Gewerbeabteilung sind in der Zeit vom 19.07.2019 bis 27.07.2019 Kontrollen in der Einrichtung durchgeführt worden.

Im Ergebnis konnten keine Verunreinigungen festgestellt werden. Gleichwohl wird der Kontrollauftrag für den Asia Imbiss temporär aufrechterhalten.

 

11.Baumaßnahme Georginenplatz und Georginenstraße

Das Amt für Verkehrsanlagen informiert, dass ab der 38. Kalenderwoche die Bauarbeiten in der Georginenstraße/- platz beginnen. Die Arbeiten werden zusammen mit Nordwasser ausgeführt. Begonnen wird am Anschluss Alter Strom unter anderem mit dem Kanalbau und auch Umverlegung von Versorgungsleitungen. Die Querung Alexandrinenstraße/ Am Leuchtturm ist bis auf kurze Zeitfenster ständig aufrechtzuerhalten. Lageplan, Schnitt und geplante Bauphasen können dem Internet unter der Adresse: https://rathaus.rostock.de/de/service/amt für verkehrsanlagen/aktuelle baumassnahmen/271667 eingesehen werden.

 

12.Überprüfung der Bordabsenkungen am Kirchenplatz Vorgang 191

In der letzten Sitzung gab es die Anregung, am Kirchenplatz die Bordabsenkungen unter Einbeziehung von mobilitätseingeschränkten Bürgern zu überprüfen.

Das Amt für Verkehrsanlagen teilt dazu mit, das es im Planungsverlauf zur Erneuerung des Kirchenplatzes, intensive Abstimmungen mit der Behindertenbeauftragten der Hansestadt Rostock gab. Diese beteiligt an ihren Stellungnahmen regelmäßig die organisierten Behindertenvereine und ist zum Beispiel mit den Rolli Fahrern im ständigen Austausch. Der gesamte Kirchenplatz ist hinsichtlich der Bordabsenkungen barrierefrei gebaut worden. Es gibt außer den Überhängen der Parker/Marktplatz zur Kirche ausschließlich Bordanläufe von 3 cm. Diese sind durch Rollator- und Rolli Fahrer in der Regel problemlos zu überqueren. Ein 0 cm Bordanlauf ist aus entwässerungstechnischer Sicht und auch aus barrierefreier Sicht nicht einzubauen. Die Sehbehinderten mit einem Landstock benötigen eine Kante zur Orientierung. Dabei sind 3 cm schon ein Kompromiss, eigentlich sind nach dem Stand der Technik 6 cm erforderlich. In der Fritz-Reuter-Straße (Edeka) und Heinrich-Heine-Straße (Höffner Schuhe) sind zwei Fußngerüberwege mit taktilen Platten (nicht Riffelstein!) gebaut worden. Dies sind, unter anderem, gesicherte Querungen für Sehbehinderte. Taktile Platten sind zur Gefahrenquelle (Straße) immer mit einem Bordanlauf abzugrenzen.

In den Planungen des Amtes für Verkehrsanlagen werden seit 2010 intensiv Belange der Barrierefreiheit geprüft und wenn notwendig und möglich umgesetzt. Grundlage sind die Richtzeichnungen für barrierefreies Bauen auf öffentlichen Verkehrsanlagen der HRO, welche 2010 in Umsetzung der Leitlinien der HRO durch die Bürgerschaft beschlossen wurden. Die Richtzeichnungen können von jedermann auf der Internetseite des Amtes für Verkehrsanlagen eingesehen werden.

 

13.Ausschilderung im Hagebuttenweg Vorgang 203

In der letzten Sitzung gab es die Nachfrage, ob es möglich sei,im Hagebuttenweg das Halteverbotsschild gegen ein Parkverbotsschild auszutauschen. Das Sachgebiet für verkehrsbehördliche Aufgaben teilt dazu mit, dass im Hagebuttenweg das Verkehrszeichen 290.1 (Zone eingeschränktes Haltverbot)gilt. Folglich ist das angefragte Be- und Entladen möglich. Lediglich im Sonnenblumenweg südlich des Hagebuttenwegs ist Haltverbot (VZ 283) angeordnet.

Bußgeldbescheide sind bisher nicht ergangen.

 

14.Hinweis zu Radfahrern in der Richard-Wagner-Straße und Parkstraße Vorgang 201

Durch die Einwohner gab es in der letzten Sitzung den Hinweis, dass vermehrt Radfahrer in der Richard- Wagner- Straße und in der Parkstraße entgegengesetzt der Fahrtrichtung fahren. Das Amt für Verkehrsanlagen ist hier nicht in der Verantwortung, da eine Durchsetzung und Ahndung nur durch die Polizei erfolgen kann. Herr Damrath, Leiter des Polizeirevieres in Lichtenhagen, teilt in dieser Thematik mit, dass diese bekannt sei und leider auch in anderen Stadtteilen festzustellen ist.

Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen sind auch die Fahrradfahrer Zielgruppe und die Beamten/ Beamtinnen des PR Lichtenhagen haben in diesem Jahr bereits einschlägige Ordnungswidrigkeiten geahndet. Herr Damrath wird die Anfrage des OBR zum Anlass nehmen, um Ende August/ Anfang September entsprechende temporäre Kontrollen in Warnemünde anzuordnen. Zudem habe er im OBR ja auch bereits ausgeführt, dass die polizeilichen Geschwindigkeitskontrollen an Unfallschwerpunkten einen deutlichen Schwerpunkt darstellen.

 

Herr Prechtel bittet im Amt für Verkehrsanlagen nachzufragen, wann der Weg vom Ortsausgang bis zum Griechen (Verlängerung der Promenade) realisiert wird.