04.06.2019 - 12.1 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/G...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Durch Frau Dr. Bachmann wird der Antrag zur Rücknahme gegen die Bescheidung von Kosten der Kindertagespflege ausführlich erläutert. Sie geht davon aus, dass man auch, wie zuvor in Bremen, vor dem OVG Greifswald verlieren wird. Sinn sei es, dass man nach Tarif bezahlt und nicht 30 - 40 % unter Tarif liege. Die Verwaltung verweist auf den durch die Bürgerschaft 2017 gefassten Beschluss zur Finanzierung der Kindertagespflegepersonen, der durch die  Verwaltung auch umzusetzen sei. Weiterhin informiert die Verwaltung, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schwerin auch bei Rücknahme der Berufung durch die HRO vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald verhandelt würde, da der Kläger selbst auch Berufung eingelegt habe. Auch habe sich das OVG Bremen in dem Fall gar nicht mit den Sachkosten beschäftigt, sondern nur mit den Personalkosten. Rückwirkende Festlegungen würden bedeuten, für Sachkosten von 2014 - 2018 rund 8 Mio. € auszuzahlen. Das Fachamt hat Rückstellungen, aber 8 Mio. € sind eine sehr große Hausnummer. Es erfolgt ein Meinungsaustausch der Mitglieder. Der Vorsitzende informiert, dass es hier um Entgelte und Sachkosten gehe und das Bremer Urteil nur bedingt vergleichgbar mit Rostock sei. Der Punkt ist die Erlangung der Rechtssicherheit mit dem Urteil und Vergleichbarkeit, daher spräche es dagegen, die Berufung zurückzunehmen. 

 

Frau Günther verlässt um 17:02 Uhr die Sitzung.

 

 

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Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Berufung gegen das Urteil des VG Schwerin vom 17.10.2017 zum Aktenzeichen 6 A/2822/16 SN zurückzunehmen.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

-

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

7

 

Abgelehnt

x

 

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Anlagen zur Vorlage