14.05.2019 - 6.5 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Pawelke

 

Es handelt sich bei diesem Vorhaben um ein eingeschossiges Technikgebäude mit elektrotechnischen Anlagen zur Umwandlung elektrischer Spannung mit zwei Stellplätzen im Freien.

Das Gebäude erhält eine Corten-Stahl-Verkleidung, stirnseitig lamellenartige Wandvorsprünge mit Corten-Stahl-Verkleidung und ein Flachdach mit Attika.

Cortenstahl bildet auf der Oberfläche durch Bewitterung, unter der eigentlichen Rostschicht, eine besonders dichte Sperrschicht aus festhaftenden Sulfaten und Phosphaten aus, welche das Stahlteil vor weiterer Korrosion schützt. Dadurch entwickeln sich eine Unempfindlichkeit gegenüber Witterungseinflüssen und eine charakteristische Patina.

Die dadurch entstehenden Akzente in der Architektur werden begrüßt.

Das Gebäude hat eine Länge von 60,77 m, eine Breite von 14,22 m und eine Höhe von 6,80 m.              

Das Gebäude ist entsprechend den Vorgaben für die Sicherstellung des Hochwasserschutzes im Planungsgebiet geplant worden.

Es soll hier ein Landstromgebäude errichtet werden, das ggf. durch einen Anbau und zusätzliche Technik ergänzt werden kann. Die Genehmigungsplanung sieht dies bereits vor. So können ggf. zukünftige Kapazitäten im Bereich des Werftbeckens abgedeckt werden.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Ortsbeirat, dem Bauvorhaben zuzustimmen.

 

 

Herr Prof. Dr. Neßelmann verlässt die Sitzung um 21.00 Uhr.

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „Neubau einer Landstromanlage zur Versorgung von Kreuzfahrtschiffen" Rostock, Werftallee 10, Az.: 00574-19 wird erteilt.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage