07.05.2019 - 5 Bebauungsplan Nr. 13.MU.204 "Warnow-Quartier, D...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Maronde (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) erläutert den Inhalt der Beschlussvorlage. Er weist darauf hin, dass es sich erst einmal um einen Aufstellungsbeschluss handele, dem ein B-Plan folge. Es sei nicht auszuschließen, dass einige der sich derzeit im Osthafen befindlichen Gewerbe an einem neuen Standort fortgeführt werden müssen. Zudem werde beispielsweise „Veolia“ in Richtung Nord-Osten verlagert werden.

 

Nach seinen Ausführungen bittet Herr Scheube darum, die Schleuse mit zu berücksichtigen, wenn die Bundeswasserstraße während der Planung behandelt werde.

 

Herr Schmidt weist darauf hin, dass von der Uferkante Höhe „Warnow Hotel“ oft Müll in die Warnow breche. Es bedürfe einer nachhaltigen Abdichtung dieser Stellen. Dies gelte für das Gebiet ab der Riedelschen Dachbaustoffe GmbH bis zum Hotel Warnow.

 

Herr Maronde nimmt diesen Hinwies mit.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.Für eine, südlich des Dierkower Damms in den Stadtteilen Brinckmansdorf und Gehlsdorf gelegene Fläche, begrenzt:

im Nordosten:durch den Dierkower Damm,

im Süden:durch den Zingelgraben,

im Südwesten:durch eine ca. 60 m vorm Nordufer der Warnow auf der

Wasserfläche verlaufenden Linie, den Graben Nr.12 sowie die

ehemalige Deponie, (entsprechend Anlage 1, Abgrenzung des

Geltungsbereiches)

soll gemäß § 2 (1) BauGB der Bebauungsplan Nr. 13.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm" aufgestellt werden.

 

2.Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf Grundlage des Beschlusses Nr. 2018/BV/3684 - Austragung der Bundesgartenschau 2025 - entsprechendes Baurecht für den Bereich herzustellen.

3.Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm" werden Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 13.GE.93 „Gewerbegebiet Osthafen" sowie dessen 1.Änderung überplant bzw. ersetzt (entsprechend Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches, schraffiert dargestellt).

4.Der Flächennutzungsplan wird für den benannten Geltungsbereich, entsprechend dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB, im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) Satz 1 BauGB entsprechend geändert (16. Änderung FNP).

5.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage