10.01.2019 - 3 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 2...

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Wortprotokoll

Die Niederschrift der letzten Sitzung wird im TOP 5.1 wie folgt ergänzt:

 

"Herr Giesen erklärt, dass nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des BGH die von der WIRO bereits seit geraumer Zeit verwendeten Regelungen zum Schutz der Mieter in Kaufverträgen sogenannte drittschützende Wirkung haben. Zwar sind die jeweiligen Mieter nicht Vertragspartei der Wohnungskaufverträge, aber die zu ihren Gunsten getroffenen Regelungen, wie beispielsweise der vereinbarte Verzicht auf Eigenbedarfskündigungen sind Vereinbarungen zugunsten Dritter, namentlich der Mieter, die drittschützende Wirkung entfalten."

 

Die Niederschrift wird mit dieser Ergänzung genehmigt. Es gibt 8 Fürstimmen, keine Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung.