26.09.2018 - 5.4 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Müller erläutert, dass der gewerblich vorgeprägte Bereich (ehemalige Gärtnerei) sinnvoll durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes nachverdichtet wird (rund 47 % wird überbaut). Entstehen sollen in diesem gut erschlossenen Gebiet rund 100 Wohnungen. Hinsichtlich der Zahl der Vollgeschosse wird in Anlehnung an den umgebenden Bestand auf maximal 3 Vollgeschosse orientiert. Das Wohngebiet bindet über die bestehende Drostenstraße bedarfsgerecht an die Gehlsheimer Straße an und ist somit an das städtische Straßenverkehrssystem ausreichend angeschlossen. Gefährdungen des Gebietes durch mögliches Hochwasser im Bereich der Unterwarnow bestehen aufgrund der durchschnittlichen Höhenlage nicht. Das Hydrologische Gutachten zeigt Lösungen auf, damit keine Überschwemmungen entstehen, es wird eine Drainage und einen Vorfluter geben. Auf Wunsch wird dem zuständigen Ortsbeirat das Artenschutzgutachten zur Verfügung gestellt.

Herr Massenthe spricht ein Lob an die Verwaltung aus.

 

Reduzieren

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet “Eulenflucht“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet “Eulenflucht“ begrenzt

 

im Nordosten:durch den Entwässerungsgraben 13/1,

im Südosten:durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße,

im Südwesten:durch die Bebauung an der Drostenstraße und

im Nordwesten: durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke                                           185/8 und 185/9 bis zur Höhe der Hausnummer

Drostenstraße 17 (Flurstücke 199/1 und 199/2),

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 2), als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2018/BV/3910:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage