19.09.2018 - 8.3 Nutzungsänderung Wohn- und Geschäftshaus Hellin...

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Wortprotokoll

Frau Scheffler erklärt erneut, dass es sich ausschließlich um eine Änderung von Gewerbeeinheit zur Tagespflege handelt. Es wird keine äerliche Veränderung an dem Gebäude geben.

Frau Richter mahnt an, dass der Unterschied zwischen Pflegedienst und Tagespflege wichtig sei. Da es sich um eine Tagespflege handelt, werden die Senior/ innen dort vor Ort betreut. Daher hält Frau Richter es für unangebracht das Brandschutzkonzept auf Grund dieser Änderung nicht ebenfalls zu überarbeiten.

Frau Niemeyer betrachtet die Einrichtung einer Tagespflege als öffentliche Angelegenheit und zählt diese Änderung somit in den Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates. Die Beteiligung hat dahingehend nicht stattgefunden.

Der Ortsbeirat wünscht die Sichtung des Bauantrages auf der nächsten Sitzung.

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