25.04.2018 - 7.1 Informationen der Verwaltungsvertreter

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Wortprotokoll

1. Eine personelle Unterstützung des Seniorenbeirates kann derzeit nicht erfolgen. Der bisher zuständigen Mitarbeiterin aus dem Amt für Jugend, Soziales und Asyl wurden andere Aufgaben im Pflegestützpunkt wegen hoher Beratungsnachfrage übertragen, die eine Betreuung des Beirates nicht mehr möglich machen. Die Verwaltung sagt dem Seniorenbeirat Unterstützung zu. Daher soll nun eine Organisationsuntersuchung durchgeführt werden, um den personellen Aufwand für die Betreuung des Seniorenbeirates festzustellen.

Im Mai ist ein Gespräch mit Vertretern des Seniorenbeirates bei Herrn Senator Bockhahn geplant.

 

2. Herr Pfeiffer berichtet zum Stand der Umsetzung des BTHG. Derzeit laufen die rahmvertraglichen Verhandlungen. Städte und Landkreise müssen sich zum Inhalt des Landesrahmenvertrages mit den Wohlfahrtsverbänden und dem bpa einigen, dabei müssen auch Kompromisse eingegangen werden.

 

Das BTHG hebt das bislang bekannte 'stationäre Wohnen' auf. Zukünftig wird zwischen dem Leistungserbringer und dem behinderten Bürger ein Mietvertrag abgeschlossen. Dies kann aufgrund der ggfls. besonderen Ausstattung (Pflegebad etc.) Auswirkungen auf die Miete und somit auf die KdU-Richtlinie haben. 25 % der Wohnkosten können zukünftig ggfls. über die Grundsicherung des Bundes finanziert werden.

Zukünftig erfolgt die Einstufung der behinderungsbedingten Bedarfe nach Hilfebedarfsgruppen. Diese gilt es ebenso noch zu verhandeln, wie auch noch die Abgrenzung der Pflege und der Eingliederungshilfe neu definiert werden muss.

In die Rahmenvertragsverhandlungen wird zukünftig der IFR Integrationsförderrat (Rat für Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen) einbezogen werden.

Am 02.05.2018 findet die erste Konnexitätsverhandlung zwischen dem Land (MSIG M-V) und den Kommunen zur Finanzierung der BTHG-bedingten kommunalen Mehraufwendungen statt.

 

3. Herr Pfeiffer schildert die zum Teil schwierige Personalsituation im Amt für Jugend, Soziales und Asyl. Problematisch ist es, in allen Rechtskreisen (SGB XII, SGB VIII, Asyl) Personal zu finden und zu binden. Es gehen kaum noch Bewerbungen ein.

Eine Personalstrategie für das Amt für Jugend, Soziales und Asyl soll entwickelt werden.

Dazu findet am 20.06.2018, 8.30 Uhr, in der VHS ein Workshop mit Führungskräften des Amtes, Vertretern des Hauptamtes sowie eines Vertreters aus dem JHA statt. Die Vorsitzende des SGA wird eingeladen, ebenso an dem Workshop teilzunehmen.