17.01.2018 - 6.1 Obdach-/Wohnungslosigkeit in der Hanse- und Uni...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Ansätze in der HH-Planung 2018/2019 wurden angepasst, da durch eventuelle Preissteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich bei den freien Trägern eine Erhöhung der Entgelte verursacht, wird die Nachfrage zur Steigerung beantwortet. Der Bedarf hat sich nicht erhöht.

Zahl der Obdachlosen wird städtisch und auch landesweit nicht erhoben.

Die Zahl der Plätze ist entsprechend der Inanspruchnahme (in den letzten Jahren rückläufig) ausreichend.

Obdachlose Personen haben immer die Möglichkeit, sich im Nachtasyl und den Tagesstätten zu melden.

Nachfragen zur Altersstruktur können nicht beantwortet werden, da dies nur auf Vermutungen beruhen würde, erläutert die Verwaltung.

Fragen nach der Anzahl der Räumungsklagen (Urteile) kann nur das Amtsgericht beantworten.

Im Nachtasyl gilt ein Abstinentgebot. Ist der Klient volltrunken oder aggressiv, kann ein Verbleib, auch unter Einsatz der Polizei, versagt werden.

Die Jugendhilfeproblematik Trebegänger wird durch das Fallmanagement SGB VIII und den Kinder- und Jugendnotdienst im Hafenbahnweg/Toitenwinkel bearbeitet.

Die Anzahl der Menschen in Rostock, die ohne Krankenversicherung leben, wird nicht erfasst. Es wird nur die Zahl der Personen ohne Krankenversicherung erfasst, die im Leistungsbezug SGB II und SGB XII sind. Für diese Personen erfolgt im Nachgang eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse.