17.01.2018 - 8.1 Siebzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschuss hat sich im Vorfeld mit der Beschlussvorlage beschäftigt und schlägt dem Ortsbeirat vor, bezüglich der Ortsteilgrenzen eine Änderung zu beantragen.dem Änderungsantrag befasst und schlägt folgenden Änderungsantrag vor:

 

Beschlussvorschlag:

 

Anlage 2 Abgrenzung der Ortsteile wird geändert

 

-         Punkt 16: Kröpeliner-Tor-Vorstadt:

 

rdlich: Verbindung S-Bahn mit Am Fischereihafen, hinter der Bebauung Alter Hafen Süd (ohne Bebauung), Unterwarnow, Warnowufer, Am Kanonsberg

 

 -         Punkt 19: Stadtmitte:

 

Westlich: Warnowufer, Am Kanonsberg, Beim Grünen Tor, Schröderplatz, Am Vögenteich, Goetheplatz bis Eisenbahnbrücke, Eisenbahnlinie Richtung Schwaan (einschließlich des Gleiskörpers

 

Begründung:

 

-alle Maßnahmen im Bereich des Stadthafens zwischen Kabutzenhof und Am Kanonsberg

 haben Auswirkungen hauptsächlich auf die Einwohner*innen der KTV

 

-der Stadthafenbereich ist die größte Freifläche der KTV-Einwohner*innen und wird vor allem

 von diesen genutzt

 

-der Abschnitt des Stadthafens zwischen Kanonsberg und Kabutzenhof liegt geografisch

 nicht in der Stadtmitte sondern in der KTV

 

- Kultureinrichtungen (Bühne 602 und Mau) und Gewerbetreibende fühlen sich zur KTV

 zugehörig und sprechen für Ihre Themen den OBR KTV an

 

- der Stadthafen wird von den Anwohner*innen als Teil der KTV wahr genommen und von

 diesen intensiv als Naherholungsgebiet genutzt... dafür werden durch die KTV-

 Einwohner*innen die Querungen Am Kabutzenhof, an der Friedrichstraße und an der

 Haedgestraße genutzt

 

- der OBR KTV muss in alle Belange, zumindest des westlichen Teils des Stadthafens, (wie

 Ordnung/Sauberkeit, Sondernutzungen, alle baulichen Planungen des Gebietes...) intensiv

 einbezogen werden; das ist in der Vergangenheit nicht immer automatisch passiert, weil der

 Stadthafen nicht der KTV zugeordnet wurde

 

- ursprünglich endete die Hanse Sail am Matrosendenkmal, mittlerweile geht die Sail darüber

 hinaus Richtung Westen, daher ist die Begründung, die Hanse Sail in einem Ortsbeirat zu

 belassen nicht mehr tragbar

 

- die historische Begründung das der Stadthafen ein abgrenztes Areal darstellt ist heute nicht

 mehr gegeben

 

- die städtischen Funktionen (fließender und ruhender Verkehr, Versorgung, sonstige

 allgemeine Infrastruktur) in dem Abschnitt sind weit überwiegend für die KTV wirksam

 

 

Herr Siems stellt den Antrag zur Abstimmung:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:8

Dagegen:0AngenommenX

Enthaltungen:0Abgelehnt

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert (Anlage 1):

 

§ 1 Abs. 1

Die Stadt Rostock führt die Bezeichnung Hanse- und Universitätsstadt.

 

§ 1 Abs. 5

Das Dienstsiegel zeigt das Stadtwappen und die Umschrift HANSE- UND UNIVERSITÄTSSTADT ROSTOCK.

 

§ 5 Abs. 4 Ziffer 3

die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

 

§ 5 Abs. 4 Ziffer 4, Satz 1

die Vergabe von Bauleistungen

 

§ 5 Abs. 5 Satz 1

Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und

-entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock" entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes.

 

§ 6 Abs. 2 Ziffen 1 bis 3

1.Bauleistungen (über  500 TEUR)

2.Liefer- und Dienstleistungen (über 250 TEUR)

3.Freiberufliche Leistungen (über 150 TEUR bis 250 TEUR)

 

§ 7 Abs. 2

„(2) Sie oder er vergibt folgende Leistungen bis zu den angegebenen Wertgrenzen:

1. Bauleistungen (500 TEUR),

2. Liefer- und Dienstleistungen (250 TEUR),

3. freiberufliche Leistungen (150 TEUR).".

 

Sie oder er hat vor der Vergabe das Einvernehmen des Vergabeausschusses herzustellen, wenn folgende Wertgrenzen überschritten werden:

1. Bauleistungen 100 TEUR,

2. Liefer- und Dienstleistungen 50 TEUR,

3. freiberufliche Leistungen 50 TEUR.

 

Bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist der Nettobetrag maßgebend.".

 

§ 12 Abs. 1

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat folgende Ortsteile:

 

§ 13 Abs. 1

Im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden folgende Ortsbeiräte als Ortsteilvertretungen gebildet:

 

 

An folgenden Stellen wird der Begriff „der Hansestadt Rostock" komplett gestrichen:

-§ 1 Abs. 6 zweiter Halbsatz

-§ 2 Abs. 1 Satz 1

-§ 5 Abs. 1 Tabelle erste Spalte 13.  Zeile sowie Spalte 2 11.  Zeile

-§ 5 Abs. 4 Ziffer 1

-§ 9 Abs. 1 Satz 1

-§ 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2

 

Die Anlagen 2 und 3 der Hauptsatzung werden durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Exemplare ersetzt..

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage