01.11.2017 - 6.2 Überwachungspflichtige Ingenieurbauwerke nach D...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Koch und Frau Fischer vom Amt für Verkehrsanlagen informieren die Mitglieder über den baulichen Zustand der überwachungspflichtigen Ingenieurbauwerke. 3 Mitarbeiter im o. g. Amt betreuen 191 Teilbauwerke, wie z. B. Brücken, Verkehrszeichenbrücken, Tunnel, Stützwände, Lärmschutzwände usw. Zurzeit ist es erforderlich, 8 Teilbauwerke kurzfristig zu bearbeiten (z. B. Fußgängerbrücke Warnowallee, Lärmschutzwand in Gehlsdorf). In den letzten 20 Jahren sind etwa 120 zusätzliche Teilbauwerke entstanden. Einige Brücken sind für den genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr nicht mehr nutzbar oder diese Bauwerke sind in der Tragfähigkeit eingeschränkt (PKW´s sind aber weiterhin möglich). Rostock hat stark mit dem zunehmenden Verkehr zu kämpfen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird für den gesamten finanziellen Bedarf in den kommenden Jahren eine Summe von mind. 5 - 7 Mio. EUR jährlich benötigt (in diesem Jahr waren es 3,6 Mio. EUR). Zur Realisierung dieses komplexen Aufgabenbereiches ist eine Anpassung der personellen Kapazität (mind. 1 Vollzeitstelle) erforderlich.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage