02.11.2017 - 9.4 Beschluss über die erneute Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl - westlicher Teil",

begrenzt

• im Nordwesten: durch den Kreisverkehr in der Erich-Schlesinger-Straße und durch den Zaun an der Nordwestgrenze der Feuerwache sowie dessen Verlängerung nach Nordost,

• im Nordosten: durch die Flurstücksgrenze zwischen Feuerwache und der Gartenanlage „Groter Pohl" sowie deren Verlängerung nach Südosten und durch die Nordgrenze des Geländes der Autowaschanlage,

• im Südosten: durch die vorhandene Straße Pütterweg,

• im Südwesten: durch die vorhandene Erich-Schlesinger-Straße.

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1), und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss vom 10.06.2009, Auslegungsbeschluss vom 27.01.2010 über den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl", östlicher wie westlicher Teil, sowie Abwägungs- und Satzungsbeschluss nur für den östlichen Teil vom 02.02.2011.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage