01.11.2017 - 7.3 Satzung über die Schülerbeförderung und Erstatt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bockhahn informiert, dass durch eine Änderung des Schulgesetzes im April nun auch die SchülerInnnen mit Wohnsitz in den kreisfreien Städten Anspruch auf Schülerbeförderung haben sollen. Dies würde aber mit der aktuellen Gesetzeslage nur für 10 % der SchülerInnen eine Erstattung mit sich bringen (die Förderschulen und Schulen, die wegen einer Hochbegabung besucht werden sind gesondert zu betrachten). Dabei würde ein enormer Verwaltungsaufwand erzeugt werden, aktuell wird mit dem Bedarf von zusätzlichen 1,75 Stellen  gerechnet.

 

Derzeit wäre der Weg von zur Schule und nach Hause zu erstatten. Wünschenswert wäre eine pauschale kostenlose Beförderung aller Schülerinnen z.B. im Rahmen des Schülertickets. Damit könnte auch die Teilhabe an Musikschulen, Sportvereinen etc. unterstützt werden.

 

Frau Cornelius regt an eine Kostenübernahme für alle SchülerInnen der Hansestadt Rostock zu regeln.

 

Herr Kästner weist darauf hin, dass mit dieser Regelung die SchülerInnen, die frei getragene Schulen besuchen, benachteiligt werden.

 

Herr Kolbe informiert, dass der Landtag eine mögliche umfangreiche Schulgesetzesänderung zum Schuljahr 2019/20 avisiert hat. Die derzeitige Situation ist für alle Seiten unbefriedigend.

 

Frau Methling erfragt die zu erwartenden Gesamtkosten. Herr Bockhahn erklärt, dass eine solche Angabe nicht gesichert getroffen werden kann, da hier die vielschichtige Kalkulation der RSAG berücksichtigt werden muss. Die Kosten können grob auf 4-5 Mio. EUR geschätzt werden.

 

Der Stadtschülerrat erfragt das Verfahren der Abrechnung. Frau Böttcher führt aus, dass ein möglichst einfaches Verfahren in Abstimmung mit der RSAG angestrebt wird. Hierzu können aber noch keine konkreten Aussagen getroffen werden.

 

Herr Kolbe und Herr Bockhahn betonen, dass die Satzung die Voraussetzung dafür ist, dass Eltern ihren Rechtsanspruch auf die Erstattung geltend machen können, daher sollte eine zeitnahe Beschlussfassung angestrebt werden. Das Inkrafttreten kann erst mit Genehmigung der Schuleinzugsbereichssatzung erfolgen. Herr Bockhahn hält ein Inkrafttreten frühestens zum 2. Schulhalbjahr 2017/18 für denkbar.

 

Herr Kolbe und Frau Cornelius regen einen interfraktionellen Antrag an. Herr Kolbe kündigt an, alle Fraktionsvorsitzenden anschreiben zu wollen.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die „Satzung der Hansestadt Rostock über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung)".

 

Die Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von jährlich 907.500 EUR im Produktkonto 24101.52410000/72410000 werden gedeckt durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen in Höhe von jährlich 907.500 EUR im Produktkonto 24101.44290000/64290000.

 

Zur Bearbeitung der zu erwartenden Anträge sind 2 Stellen mit insgesamt 1,75 VZÄ in den Stellenplan der Hansestadt Rostock aufzunehmen. Die Mehraufwendungen/-auszahlungen im Deckungskreis Personalausgaben in Höhe von 70.000 EUR werden gedeckt durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen in Höhe von jährlich 70.000 EUR im Produktkonto 24101.44290000/64290000.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage