24.10.2017 - 8 Verschiedenes

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Wortprotokoll

 

Verkauf eines Grundstückes an die islamische Gemeinde

 

 

Herr Methling informiert über einen vorliegenden Antrag der islamischen Gemeinde im Bereich des „Hamburger Tores“ ein Grundstück als Ersatzfläche für den Standort „Groter Pohl“ zu erwerben, um dort eine Gebetsstätte zu errichten.
Die Verwaltung prüft derzeit, ob das an dieser Stelle mit dem bestehenden oder vielleicht zu ergänzenden Bebauungsplan möglich ist.

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Nordwasser GmbH
 

 

Herr Peters hinterfragt, ob zwischenzeitlich seitens der EU-Kommission eine abschließende Prüfung in beihilferechtlicher Hinsicht vorliegt?

Herr Methling informiert, dass vor 14 Tagen die Fragendiskette der EU-Kommission
eingegangen ist und die Fragen derzeit beantwortet werden.

 


Frau Gründel ergänzt, dass die EU-Kommission das Bundeswirtschaftsministerium zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert hat. Der WWAV wird eine entsprechende Zuarbeit bis zum 08.11.2017 über das Wirtschaftsministerium M-V einreichen. Am 13.11.2017 ist die Frist zur Abgabe der Stellungnahme im Bundeswirtschaftsministerium.


 

Herr Methling und Frau Gründel sagen die schriftliche Beantwortung der Nachfragen von
Herrn Peters zu, die wie angekündigt schriftlich nachgereicht wurden:
 

 

Nach Presseberichten (Ostsee-Zeitung, 4. September 2017) kündigte der Warnow-Wasser- und
Abwasserverband (WWAV) an, die Gebühren für das Abwasser rückwirkend zum 1. Januar 2017
um 14 Prozent senken zu wollen. In vorhergehenden Anfragen (2016/AM/2370 und 2017/AM/2543) hatte ich auf die kommunalrechtliche Verpflichtung nach KAG M-V hingewiesen, dass
Gebührenüberdeckungen gebührensenkend einzusetzen sind.

1. Die Gebührensenkung im laufenden Jahr ist mit der Versendung neu zu erarbeitender
  Gebührenbescheide für ca. 260.000 Haushalte verbunden. Wie viele Haushalte davon
  ssen hinsichtlich Abschlagsanpassung bzw. Gebührenabrechnung neu beschieden
  werden? Entsteht durch die rückwirkende Gebührensenkung ein finanzieller Mehraufwand für
  den Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) im laufenden Wirtschaftsjahr aufgrund
  der neuen Gebührenbescheide? Wenn ja, wie hoch ist der Mehraufwand zu beziffern?

2. Welche haftungsrelevanten Fragen sind aus einem möglichen finanziellen Mehraufwand
  der neuen Gebührenbescheidung für die Geschäftsführung/ die Verbandsversammlung
  entstanden?

3. Wie ist es juristisch zu bewerten, dass unter Berücksichtigung des KAG M-V § 6 (1)
  Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung
  decken, aber nicht überschreiten“, nahezu 10 Jahre lang laufend Gebührenüberdeckungen
  erzeugt worden sind?

4. Wie hoch können zukünftige Gebührensenkungen ausfallen, die aus nach wie vor
  vorhandenen und immer noch bestehenden Rückstellungen bestehen? (Verweis auf die
  Antworten zu o.g. Anfragen)

5. Wie bewertet die Verwaltung die Aussage der Geschäftsführung der Rostocker Versorgungs-
  und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) in Medienberichten (Ostsee-Zeitung v. 10. November 2016),
  dass „nur wenn die Versorgung wieder in die Hand der Kommune kommt, sinken die Gebühren
  vor dem Hintergrund der nun angekündigten rückwirkenden Gebührensenkung für das Jahr 2017
  und dem bestehenden Versorgungsvertrag mit einem privaten Anbieter?

 

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