10.10.2017 - 12.2 Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Träger ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Die Vorsitzende lässt die Volage abstimmen.

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Anwendung des Punktes 4 „Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit ab 01.01. des Förderjahres" des Verfahrens zur Umsetzung der Förderung der Träger der freien Jugendhilfe der Hansestadt Rostock im Bereich §§ 11 bis 16 SGB VIII im Falle der Unterdeckung (Unterdeckungsverfahren).

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

13

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt