27.09.2017 - 5.3 Konzept für weitere kostenfreie und öffentlich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Mi., 27.09.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kunze, Leiter der Pressestelle, erläutert die Vorgehensweise zur Umsetzung des Beschlusses. Lt. Beschluss des Bundestages ist es jetzt leichter W-LAN-Angebote im öffentlichen Raum zu betreiben (Störhaftung). Es gibt im Moment zahlreiche Angebote in der Stadt, die jedoch nur zu unterschiedlichen Bedingungen genutzt werden können (z. B. Stadtbibliothek mit Code, Uni mit Zugangsberechtigung). Seit 2013 gibt es auf dem Neuen Markt ein W-LAN-Angebot, welches trotz ausreichender Beschilderung (3 Anzeigetafeln) wenig genutzt wird (300 Einwahlen pro Tag).
Eine flächendeckende Absicherung ist nicht vorgesehen, vielmehr der Ausbau von Standorten, die zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität beiträgt.
Ziel ist die Bildung einer Steuerungsgruppe mit Beteiligung externer Projektpartner. Die Mitarbeit von Mitgliedern aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus ist auch erwünscht. Weiterhin wird ein Projektpartner gesucht, der die Einführung eines HROfreeWiFi übernimmt.
Um ein attraktives und akzeptiertes Netz zu schaffen, sind punktuelle Ergänzungen anzustreben. Entwicklungsbereiche sind Kröpeliner Straße , Uniplatz bis zum Kröpeliner Tor, KTV, Doberaner Platz, Platz Am Brinck, Bereich Stadthafen, Warnemünde (Passagierkai, Alter Strom, Leuchtturm, Standpromenade, Kurhaus, Kirchenplatz).
Fragen der Mitglieder hinsichtlich der Verwendung des Geldes werden beantwortet.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1.Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock wird beauftragt, auf der Basis des in der Anlage vorgelegten Konzepts ein möglichst breit aufgestelltes kostenfreies öffentliches W-LAN-Angebot für Rostock aufzubauen.
2.Die dafür erforderliche Finanzierung ist - unter Einbeziehung möglicher Partner und Förderungen - im Haushaltsplan darzustellen.
3.Der Bürgerschaft ist zweimal jährlich ein Sachstandsbericht vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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225,4 kB
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