12.09.2017 - 6 Sachstand Reduzierung Emissionsausstoß bei Kreu...

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Wortprotokoll

Herr Jens Scharner, Rostock Port GmbH

 

Herr Scharner bittet grundsätzlich zu bedenken, dass die Rostock Port GmbH nicht direkt am Bau von Schiffen beteiligt ist, und dass die Hafengesellschaft keinen Einfluss darauf hat, welche Technologien die Reedereien und Werften beim Schiffsbau einsetzen.

 

Im Jahr 2018 wird der Warnemünder Hafen voraussichtlich größtenteils von den gleichen Schiffen angefahren werden wie in den letzten Jahren. Es existieren gesetzlich festgelegte Emissionsgrenzwerte, die in Warnemünde eingehalten werden. Im Moment ist eine schrittweise Entwicklung festzustellen dahingehend, dass umweltschonende Technologien (Schadstofffilter u.a.) immer häufiger v.a. bei neueren Schiffen eingesetzt werden. Bei diesem Wandel handelt es sich um einen mittel- bis langfristigen Prozess, der durch die Rostock Port GmbH nicht maßgeblich beeinflusst werden kann.             

Die Rostock Port GmbH hat vor, im Jahr 2018 ein Symposium zu dieser Thematik abzuhalten, die Terminplanung ist aktuell im Gange.

 

Herr Prechtel merkt an, dass auch das hohe Lärmaufkommen durch Schiffe zu der Emissionsproblematik gehört. Herr Scharner erklärt hierzu, dass der Lärm hauptsächlich von den Lüftungsanlagen der Schiffe ausgeht, diese sind ebenfalls technisch bedingt, die Gesellschaft kann dagegen nichts ausrichten. Auch hier werden die gesetzlichen Richtlinien eingehalten.

 

Herr Drenkhahn stellt die Frage, ob das Betanken von vornehmlich kleineren Schiffen mit schwefelarmem Brennstoff eine Perspektive für die Zukunft darstellen könnte. Laut Herrn Scharner sind diesbezüglich Regelungen in Arbeit, die aber ebenfalls Zeit benötigen.

 

Herr Brandt aus dem Publikum merkt an, dass Prof. Ralf Zimmermann von der Universität Rostock Studien zu den Auswirkungen von Feinstaub durchgeführt hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass dieser hohe gesundheitliche Risiken für den Menschen mit sich bringt.

Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass es sich bei den gesetzlich vorgeschriebenen Werten um Jahresmittelwerte handelt, die tatsächliche Feinstaubbelastung schwankt jedoch erheblich in Abhängigkeit von der Jahreszeit und der Windrichtung. Nach Einschätzung von Herrn Brandt ist das Emissionsaufkommen für einen Ort, der das Wort „Seebad“ im Namen trägt, nicht akzeptabel.

Herr Scharner entgegnet, dass das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege kürzlich in einer Sitzung des städtischen Bau- und Planungsausschusses die Standorte der Messstationen begründet hat. Herr Bothur gibt hierzu weiterführende Erläuterungen. Laut Herrn Scharner ist im Vergleich vom Jahr 2000 zum Jahr 2015 bereits eine deutliche Abnahme bei den Schadstoffemissionen messbar.

 

Zum Thema Landstromanschlüsse erläutert Herr Scharner, dass diese seitens der Werften und Reedereien kaum umgesetzt werden, da Kosten und Nutzen in einem schlechten Verhältnis stehen und es keine einheitlichen Standards gibt.