04.07.2017 - 7.3 Steffen Ohm (für den Unterausschuss Jugendhilfe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende fragt, ob jemand von den Mitgliedern seine Befangenheit anzeigen möchte. Dieses wird einstimmig verneint. Herr Ohm erläutert den Prüfauftrag. Herr Knisch schlägt vor, das JAZ aus nicht verwendeten Mitteln von Trägern finanziell zu  unterstützen. Es entsteht eine längere intensive Diskussion. Die Verwaltung verdeutlicht mehrmals, dass nicht verbrauchte Mittel in den Haushalt zurückzuführen sind. Die Träger haben einen Anspruch über die im JHA beschlossenen Summen. Der JHA entscheidet im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze. Die Verwaltung verweist auch auf den durch den Träger JAZ unterzeichneten 10jährigen Mietvertrag und den bestehenden Mietzins, der für die Vertragspartner bindend ist.

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Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,

1. ob der Bitte des Vereins JAZ e. V. auf Förderfähigkeit der Gesamtfläche seines Gebäudes entsprochen werden kann.

2.  ob ein zusätzlicher Mietzuschuss für das laufende Jahr geleistet werden kann, ggf. aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln.

3. ob der im Mietvertrag festgelegte Mietzins von 12 €/m² angemessen ist und

4.  ob die Aufteilung der vom JAZ e. V. genutzten Immobilie in 500m² förderfähige Mietfläche und 289 m² nicht förderfähige Mietfläche weiterhin angemessen ist.

 

Die Ergebnisse sind dem Jugendhilfeausschuss im September 2017 vorzulegen.

 

 

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt