28.06.2017 - 5.1 Bebauungsplans Nr. 09.W.174 "Wohnen am Hüerbaasweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hortig-Delaunay vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft erläutert den Bebauungsplanentwurf. Er informiert, dass mit dem Satzungsbeschluss die Möglichkeit der Errichtung von max. 4 - 6 Wohneinheiten besteht und gleichzeitig  ein städtebaulicher Missstand beseitigt wird. Der Flächenumfang des Geltungsbereiches beträgt insgesamt ca. 0,6 ha. Ein Straßenausbau zur Umsetzung der Planungsinhalte ist weder erforderlich, noch geplant. 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 12.W.174 „Wohnen am Hüerbaasweg“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

2.Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.W.174 „Wohnen am Hüerbaasweg“, begrenzt

 

im Norden:durch die Tessiner Straße und den künftigen Ersatzwaldweg südlich der Bestandsgebäude Hüerbaasweg 9 und Tessiner Str. 101

im Osten:durch die Ostseite der Straße „Hüerbaasweg“,

im Süden:durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 26/21, Flur 1, Gemarkung Kassebohm, südlich der ehemaligen Kaufhalle,

im Westen:durch den Wald „Cramons Tannen“,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.

 

3.Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt.

 

 

 

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Abstimmungsergbnis zur Beschlussvorlage 2017/BV/2688:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage