06.06.2017 - 4 Teileinziehung eines Abschnittes der Straße Zur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
- Datum:
- Di., 06.06.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Scheube verliest das Schreiben des Amtes für Verkehrsanlagen
• der Abschnitt der Straße zur Carbäk konnte im Zusammenhang mit der Erschließung des
Wohngebietes aus Schutzgründen für das Naturdenkmal „ Rosskastanie“ nicht versiegelt
werden
• mit der Entfernung einer nicht verkehrsbehördlich angeordneten Beschilderung sowie aus
Gründen der Verkehrssicherungspflicht nicht geeigneten Absperrelementen (Feldsteinen)
wurde die Straße mit zusätzlichem Verkehr belastet
• da eine Versiegelung nicht möglich ist und die Instandsetzung der Straße nicht ausreichend
gewährleistet werden kann, soll der durchgehende Anliegerverkehr zukünftig wieder
unterbunden werden
• für eine Anordnung von Sperrpollern liegen keine Gründe gemäß StVO vor
• aus diesem Grund ist eine straßen- und wegerechtliche Teileinziehung des
Straßenabschnittes in Höhe des Naturdenkmals erforderlich, durch welche der Abschnitt
in der Nutzung nur für Fußgänger und Radfahrer eingeschränkt werden soll, um den
Kfz-Verkehr mittels geeigneter Absperrelemente unterbinden zu können
• die Zufahrt für das Grundstück Zur Carbäk 1 wäre nur noch von Norden aus möglich,
alle anderen Grundstücke nur noch von Süden aus zu erreichen