06.06.2017 - 4 Teileinziehung eines Abschnittes der Straße Zur...

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Wortprotokoll

Herr Scheube verliest das Schreiben des Amtes für Verkehrsanlagen

der Abschnitt der Straße zur Carbäk konnte im Zusammenhang mit der Erschließung des

Wohngebietes aus Schutzgründen für das Naturdenkmal „ Rosskastanie“ nicht versiegelt

werden

mit der Entfernung einer nicht verkehrsbehördlich angeordneten Beschilderung sowie aus

Gründen der Verkehrssicherungspflicht nicht geeigneten Absperrelementen (Feldsteinen)

wurde die Straße mit zusätzlichem Verkehr belastet

da eine Versiegelung nicht möglich ist und die Instandsetzung der Straße nicht ausreichend

gewährleistet werden kann, soll der durchgehende Anliegerverkehr zukünftig wieder

unterbunden werden

r eine Anordnung von Sperrpollern liegen keine Gründe gemäß StVO vor

aus diesem Grund ist eine straßen- und wegerechtliche Teileinziehung des

Straßenabschnittes in Höhe des Naturdenkmals erforderlich, durch welche der Abschnitt

in der Nutzung nur für Fußnger und Radfahrer eingeschränkt werden soll, um den

Kfz-Verkehr mittels geeigneter Absperrelemente unterbinden zu können

die Zufahrt für das Grundstück Zur Carbäk 1 wäre nur noch von Norden aus möglich,

alle anderen Grundstücke nur noch von Süden aus zu erreichen

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt