31.05.2017 - 10 Information zum Abbruch Einzeldenkmal Heinkel-Wand

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Wortprotokoll

Die Heinkel-Wand, als Teil einer ehemaligen Industriehalle ist ein Einzeldenkmal. Der Oberbürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde befürwortet die beantragte Beseitigung der Heinkel-Wand mit Stellungnahme vom 20.02.2015. Für die Abbruchgenehmigung wurde das Einvernehmen gemäß § 7 Denkmalschutzgesetz M/V in der zurzeit gültigen Fassung vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M/V als zuständige oberste Landesbehörde am 04.05.2017 hergestellt.

 

Herr Jentzsch weist auf die Veranstaltung zum Funktionsplan hin, hier wird nochmal auf die Historie eingegangen und welche Gedanken zum Umgang mit der Heinkelmauer betrachtet werden. Historiker werden zum Thema auswerten. Es soll ein Ersatzdenkmal geschaffen werden.

Die Veranstaltung findet am 13.06.2017 um 18.00 Uhr im Arno-Esch-Saal auf dem Unicampus statt.

 

Der WIRO liegt ein offener Brief des Förderkreises Luft-und Raumfahrt M/V vor. Das Thema sollte nicht durch ein Unternehmen gelöst werden, sollte städtebaulich betrachtet werden und damit in Verantwortung der Stadt bleiben.