18.05.2017 - 4.2 Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die Vorlage ein. Bisher wurde nur der Aufstellungsbeschluss gefasst. Mit der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages und dem Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes sind Spielstätten nur sehr eingeschränkt möglich. In Abstimmung mit der Abteilung Gewerbe des Stadtamtes sind keine Häufungen von Spielotheken zu befürchten. Damit entfällt die Notwendigkeit der Aufstellung eines B-Planes.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage