25.04.2017 - 5.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll


- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Ablehnung
- Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen empfiehlt Ablehnung
 

 

Gemäß § 7 (5) Hauptsatzung erteilt der Oberbürgermeister das Einvernehmen der
Gemeinde nach § 36 BauGB ab einer Rohbausumme von 500.000 EUR einvernehmlich mit dem Bau- und Planungsausschuss. Ist kein Einvernehmen zu erzielen, entscheidet der Hauptausschuss.

 

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Beschlussvorschlag:
 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Voranfrage): „Neubau Wohngebäude mit 12 WE“, Rostock-Warnemünde, Mühlenstr. 44b, Az.: 03001-16
wird erteilt.




Die Hauptausschussmitglieder debattieren umfangreich zur Angelegenheit und Herr Prechtel, Vorsitzender des Ortsbeirates Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen, legt das Votum des Ortsbeirates dar.

Frau Dr. Selling nimmt mit Bezug auf § 7 (2) Denkmalschutzgesetz M-V  Stellung. Für die
Umgebung der Mühle als Einzeldenkmal gibt es keine erheblichen Beeinträchtigungen. Die Blickachse vor der Mühlenstraße zum Mühlenoberbau wird durch die Staffelung der Gebäude ausreichend freigehalten.

Im Ergebnis der Diskussion wird sich darauf verständigt, dass
- keine grundsätzliche Ablehnung des Bauvorhabens besteht,
- das Bauvorhaben so nicht in die ortsübliche Bebauung passt,
- die Mühle als ein Wahrzeichen von Warnemünde gut erkennbar bleiben soll,
- Gespräche mit dem Investor aufgenommen werden sollen, das Bauvorhaben dahingehend
zu ändern, den Baukörper kleiner/niedriger zu gestalten, so dass die Mühle gut
erkennbar bleibt.
 

Die Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde soll allen Fraktionen nachgereicht
werden.
Anlage: Stellungnahme
 


Daraufhin stellt Frau Kröger den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der
Beschlussvorlage in Verbindung mit dem Auftrag der Nachverhandlung mit dem
Investor.

 

Abstimmung:  Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage