14.03.2017 - 4 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

  1. Im Kreuzungsbereich Rostocker Straße/ Fritz-Reuter-Straße/ Beethovenstraße ist eine Erneuerung der Fahrbahnmarkierung erforderlich. Seitens des Senators für Bau und Umwelt bestand zusätzlich der Wunsch, die Führung des Radverkehrs von der Rostocker Straße aus Richtung Alter Strom kommend und in die Beethovenstraße fahrend, zu verbessern. Das wurde bei der Erarbeitung des Markierungs- und Beschilderungsplanes berücksichtigt. Diesen Plan habe ich dem Ortsbeirat übergeben dürfen. Des Weiteren wird bei der neuen Markierung die StVO Beschilderung angepasst. Die Realisierung der neuen Markierung und Beschilderung soll in diesem Jahr erfolgen. Ein konkreter Termin steht noch nicht fest.

 

  1. In der letzten Sitzung ist durch den Umweltausschuss gebeten worden, zu prüfen, ob die Parkflächen auf dem Bürgersteig in der Fritz-Reuter-Straße 33 an der Hauswand zulässig sind und ob es Sondernutzungen oder Überfahrgenehmigungen gäbe. Das Amt für Verkehrsanlagen hat mitgeteilt, dass für einen PKW Stellplatz auf dem Gehweg in der Fritz-Reuter-Straße 33 keinerlei Genehmigung des Amtes vorliegt. Allerdings handelt es sich hierbei um eine private Grundstücksfläche. Das Abstellen von PKW auf privatem Grundstück sei nicht verboten.

 

  1. In der letzten Sitzung gab es die Nachfrage zu dem aktuellen Planungsstand der Sanierung der Rundlaufbahn und des Rasenplatzes an der neuen Sporthalle. Das Amt für Schule und Sport hat uns dazu mitgeteilt, dass die Sanierungsmaßnahme Freisportanlage/ Rasenplatz in die Mittelfristenplanung aufgenommen und für die Jahre 2018/2019 vorgesehen sei. Der weitere Planungsvorgang ist für das 4. Quartal 2017 avisiert. Der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und-entwicklung führt zu dieser Frage aus, dass ein Investitionsvolumen für die Jahre 2019/ 2020 vorgesehen ist. Bei Bestätigung der Prioritäten durch das Amt für Schule und Sport muss mit den konkreten Planungen 2018 begonnen werden. Die Erarbeitung einer Entwurfsplanung ist eine zwingende Voraussetzung für die Aufnahme dieser Maßnahme in den Wirtschaftsplan 2019 des KOE.

 

  1. Uns ging der Wohnungsbericht 2015 zu. Nach dem Wohnungsbericht 2006, liegt nun der zweite Bericht vor. Dieser Bericht legt Rechenschaft über die Handlungsfelder und Leistungen der Stadtverwaltung auf dem Gebiet der Wohnraumversorgung ab. Der Bericht liegt in Form einer Broschüre in unserem Ortsamt vor oder kann im Internet unter www.rathaus.rostock.de eingesehen werden. Broschüren sind im Bauamt, Holbeinplatz 14 erhältlich.

 

  1. Zum 01.01.2017 wurde nunmehr der 10. Rostocker Mietspiegel erstellt. Hier werden die örtlichen Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum, verglichen nach Art, Größe, Beschaffenheit und Lage, einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung. Der durchschnittliche Mietpreis aller im Mietspiegel eingegangenen Mietwerte liegt bei 5,89 Euro. Der Mietspiegel liegt ebenfalls in Form einer Broschüre in unserem Ortsamt vor oder kann im Internet unter www.rathaus.rostock.de/Stadt und Politik/Wohnen abgerufen werden.

 

  1. Im Auftrag der Rostocker Bürgerschaft hat die Stadtverwaltung den ersten Heizspiegel für die Hansestadt Rostock vorgelegt. Enthalten sind Vergleichswerte zum Heizenergieverbrauch und zu den Heizkosten von Wohngebäuden für das Abrechnungsjahr 2015. Die Datenbasis bilden 3.100 Wohngebäude-Datensätze der Abrechnungsjahre 2005 bis 2015 für Fernwärme, Erdgas und Heizöl. Der Heizspiegel liegt in Form einer Broschüre in unserem Ortsamt vor und ist im Internet unter Rathaus.rostock.de abrufbar und liegt analog im Rathaus und im Haus des Bauens und der Umwelt am Holbeinplatz 14 aus.

 

Herr Prechtel

Zu Punkt 1:

Im Kreuzungsbereich Rostocker Straße/ Fritz-Reuter-Straße/ Beethovenstraße ist eine Erneuerung der Fahrbahnmarkierung erforderlich.“

Bei dieser Maßnahme soll erneut geprüft werden, ob eine Verbesserung der Markierung und ggf. Ausleuchtung des Fußngerüberweges vorgenommen werden kann.
 

zu Punkt 2:

Allerdings handelt es sich hierbei um eine private Grundstücksfläche. Das Abstellen von PKW auf privatem Grundstück sei nicht verboten.“

Wie erfolgt die Zuwegung zu der privaten Fläche? - Um zu dem Parkplatz zu gelangen muss der Gehweg befahren werden.

Gibt es Überfahrgenehmigungen? Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass in anderen Straßen in Warnemünde dies durch die Verwaltung anders betrachtet wurde. Hier möge die Verwaltung erneut prüfen.
Das Ortsamt hinterfragt diese Thematik.

 

Weiteres:

Herr Prechtel bittet die E-Mail, von Herrn Claus Schumann an die zuständigen Fachämter weiterzuleiten. Anfragen zu Luftmesswerten, zu geschnittenen Sträuchern und Bäumen sowie zur Skulptur auf der Promenade.