22.02.2017 - 7.1 Informationen zum Verbot des Transportes von E-...

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Wortprotokoll

Frau Hartmann und Herr Brüggmann von der RSAG erläutern das Mitnahmeverbot (Anlage). Es dient der Sicherheit der Fahrgäste und der E-Scooter-Nutzer. Die E-Scooter sind nicht für eine Beförderung in Bussen und Straßenbahnen konzipiert.

 

Es wird Rederecht für Herrn Schmidt beantragt und mehrheitlich erteilt.

Der E-Scooter ist ein von der Krankenkasse zugelassenes Hilfsmittel, der aus Kostengründen von den Krankenkassen einem E-Rollstuhl vorgezogen wird. 

Herr Schmidt schlägt als Kompromiss vor, dass wenigstens eine Mitnahme in Straßenbahn möglich sein müsste,  da hier keine Kippneigung wie bei Bussen erfolgt.

Es könnte auch eine Freigabe für E-Scooter mit vorgegebenem Gewicht und Länge erfolgen.

 

Eine Diskriminierung liegt der RSAG fern, betonen Frau Hartmann und Herr Brüggmann. Es werden Empfehlungen aus einem Gutachten umgesetzt. Gegenwärtig sind Bahnen und Busse für die Mitnahme nicht entsprechend ausgerüstet. Es liegt auch ein versicherungsrechtliches Problem vor.

Derzeit werden technische Möglichkeiten geprüft. Ein Entwurf für Empfehlungen, wie Sicherungsmaßnahmen aussehen, liegt vor.

Derzeit rüstet ein Unternehmen einen Kleinbus so um, dass damit ein E-Scooter transportiert werden kann.

 

Ein zeitnahes Gespräch zwischen Frau Kröger, Herrn Bleis und Frau Hartmann von der RSAG und Frau Glasow wird angeregt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen