13.12.2016 - 4.1 Dr. Sybille Bachmann für die Fraktion Rostocker...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zu diesem Antrag nimmt Frau Dr. Fischer-Gäde Stellung. Freiräume und Grünflächen müssen geplant werden. Dazu wird ein Freiraumkonzept gebraucht. Ziel ist es dabei, Einvernehmen zwischen Freiräumen und Bauflächen zu erreichen.

Die Erstellung des Konzeptes kann parallel zum Flächennutzungsplan erfolgen. Vor allem die Entwicklung der Kleingärten kann dort betrachtet werden. Der Landschaftsplan kann nicht in diese Tiefe gehen.

 

Frau Jahnel stellt fest, dass für ein solches Konzept auch umfangreiche Zuarbeiten notwendig sind. Sie möchte wissen, ob der Antrag jetzt so sein muss. Im Antrag ist formuliert, dass es keine finanziellen Auswirkungen gibt. Das ist nicht zutreffend.

 

Frau Dr. Bacher befürchtet, dass das Freiraumkonzept über dem Flächennutzungsplan schwebt und diesen eventuell behindert.

 

Frau Dr. Fischer-Gäde antwortet, dass das Freiraumkonzept nicht unterordnend ist, sondern verbindend. Es stellt klar, wie viel Freiraum quartierbezogen notwendig ist, also stellt den Mindestsatz an Freiraum dar. Vom Bundesbauministerium ist ein Fördermittelprojekt genehmigt, mit dem ein Kleingartenkonzept erstellt werden kann.

 

Herr Müller macht deutlich, dass das Freiraumkonzept ein Fachplan ist. Dieser ist abwägungsrelevant, wie andere Fachplanungen auch. Am Ende werden alle Belange gegeneinander abgewogen und die Bürgerschaft entscheidet darüber.

 

Herr Nadolny fragt nach, wie lange das Verfahren zur Erstellung dauert.

 

Frau Dr. Fischer-Gäde veranschlagt ca. zwei Jahre für die Erstellung.

 

Herr Engelmann stellt fest, dass der Antrag so zu ändern ist, dass die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans nicht eingeschränkt oder behindert wird. Dazu werden Vorschläge bis zur nächsten Sitzung erarbeitet und dann beraten.

 

Für Herrn Kunz vom Ortsbeirat Biestow wird durch Herrn Engelmann Rederecht beantragt. Dies wird einstimmig genehmigt.

 

Herr Kunz sagt, dass der Focus nicht nur auf Wohnungsbau gelegt werden kann, auch Freiräume müssen geplant werden.

 

Der Antrag wird vertagt.