20.10.2016 - 6.1 Beschluss über den 2. Entwurf und die erneute ö...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Zießler berichtet, dass der Bauausschuss den neuen B-Plan 14 mit dem vorherigen verglichen hat und bemängelt, dass die Anzahl der geplanten Wohneinheiten aus diesem nicht hervorgeht.

Herr Westphal stellt klar, dass diese Angabe in einem B-Plan nicht festgelegt wird. Ein B-Plan enthält Angaben über die bauliche Nutzung, Bauhöhen, Anzahl der Vollgeschosse etc.

Herr Dr. Blum merkt an, dass augenscheinlich zu wenige Parkplätze geplant seien.

Herr Eppler, der nicht Mitglied des Bauausschusses ist, fragt nach dem Grund der B-Plan-Änderung.

Herr Westphal erläutert, dass Baufelder verschoben worden sind um eine Hauptversorgungsleitung freizulegen, die quer durch das geplante Baugebiet verlief.

Frau Knitter bemängelt die verspätete Entdeckung der Leitung.

Herr Dr. Blum befürwortet die jetzt geplante 2-Geschossigkeit als Übergang zum bereits bestehenden Wohnungsbau.

Herr Schulz erkundigt sich nach möglichen Investoren für das Wohngebiet „Toitenwinkel dlich der Pappelallee“.

Herr Westphal geht von interessierten Investoren aus, hat jedoch keine weiteren Informationen.

Frau Knitter stimmt ihm zu, da sonst die Planung des Gebietes nicht in dieser konkreten Form vorgenommen worden wäre.

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Beschluss:

 

1.Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 1. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.W.184 für das Wohngebiet „Toitenwinkel - Südlich der Pappelallee" hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.W.184 für das Wohngebiet „Toitenwinkel - südlich der Pappelallee", begrenzt

 

             - im Norden durch die Straße Pappelallee,

             - im Osten durch die Straße am Fasanenholz,

             - im Süden durch Parkanlage und die gedachte Verlängerung des südlichen

               Abschnitts der Straße Am Fasanenholz in westliche Richtung,

             - im Westen durch die Straßenbahnwendeschleife Hafenallee,              

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 3) werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage