13.07.2016 - 7.2 -Einordnung von Fahrradabstellanlagen

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Wortprotokoll

Der Ortsbeirat bittet für folgende Standorte die Anordnung von Fahrradbügeln zu prüfen:

Barnstorfer Weg 2-3 (Höhe Bistro Bensel & Gretel und Liwu) – Einordnung von Fahrradbügeln auf der Straße (Halteverbotszone)

Begründung: das Halteverbot verbietet in diesem Bereich das Halten und Parken; dieses Verbot wird komplett ignoriert; durch parkende Autos ist die Sicht im Kreuzungsbereich oft stark behindert; außerdem fehlen in diesem vielseitig und öffentlich genutzten Bereich (Freigastro, Kino, Apotheke …) Abstellanlagen für Fahrräder

 

an der Volkshochschule / Kabutzenhof

Begründung: wurde von Nutzerinnen der VHS angeregt

 

vor dem Peter-Weiss-Haus in der Doberaner Straße

Begründung: an dieser Stelle fehlen Fahrradabstellanlagen

Wunsch: rechts vor dem Gebäude die 4 Poller gegen Fahrradbügel zu tauschen

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in der Wismarschen Straße / Höhe Brink beim Taxistand

Begründung: in diesem vielseitig und öffentlich genutzten Bereich (Freigastro, Spielfläche …) fehlen Abstellanlagen für Fahrräder

 

Doeraner Straße - vor dem Volkstheater

Begründung: vor dem Volktheater gibt es quasi keine Fahrradabstellanlagen

 

Doberaner Straße Ecke Fritz-Reuterstraße

Begründung: wurde von Bewohner*innen angeregt

 

vor der Deutschen Med, in der Arnold-Bernhard-Straße

Begründung: wurde Mietern der Deutschen Med angeregt__

 

Abstimmung:  einstimmig