27.04.2016 - 5.3 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) informiert, dass die Entwicklung des B-Planes auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes erfolgt, welcher für das Gebiet Gewerbeflächen ausweist. Das Gebiet ist verkehrstechnisch gut erschlossen. Es besteht eine direkte Anbindung an die Autobahn und befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Seehafen.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Für das Gebiet  zwischen Bundesautobahn A19 und den Gleisanlagen zum Seehafen, in Verlängerung des Brückenweges begrenzt durch:

im Norden:              BAB A19

im Osten:              Brücke B105 (Kreuzungsbauwerk zu A19)

im Süden:              Gleisanlagen DB ( Richtung Seehafen)

im Westen:              Wenderadius Brückenweg, bebaute Fläche am Brückenweg

soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2016/BV/1650:

 

Abstimmung:                                                                      Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage