27.04.2016 - 5.2 Beschluss über die Auslegung des Bebauungsplans...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Mi., 27.04.2016
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) erläutert, dass mit der vorliegenden Planung ein städtebaulicher Missstand beseitigt werden soll. Der Bereich der ehemaligen Kaufhalle soll entweder mit 3 Doppelhäusern oder 5 Einzelhäuser bebaut werden. Laut Ermittlung eines erstellten Gutachtens müssen aufgrund von Krankheiten 17 Bäume gefällt werden, 4 - 5 Bäume aufgrund des Abrisses der alten Kaufhalle und 5 Bäume bleiben im Bestand. Bei Inanspruchnahme der Wohnbebauung wird im Einzelfall eine Prüfung auf Grundlage der Baumschutzsatzung erfolgen, wenn der Bauantrag gestellt wird. Die Kosten trägt der Investor.
Einen öffentlichen Weg vom Hüerbaasweg zum Trihotel wird es weiterhin geben.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.WA.174 „Wohnen am Hüerbaasweg“,
begrenzt:
im Norden: durch die Tessiner Straße und den Ersatzwaldweg südlich der Bestandsgebäude Hüerbaasweg 9 und Tessiner Str. 101,
im Osten: durch die Ostseite der Straße „Hüerbaasweg“,
im Süden: durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 26/21, Flur 1, Gemarkung Kassebohm, südlich der ehem. Kaufhalle,
im Westen: durch den Wald „Cramons Tannen“,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1), und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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572,9 kB
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