01.03.2016 - 5.1 Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die komm...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Meyer erläutert die Beschlussvorlage:

 

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird Gebrauch von der Festlegung einer Kapazitätsgrenze auf Grundlage der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentl. allg. bildenden Schulen M/V gemacht.

Damit wird eine Höchstschülerzahl an den Schulen festgelegt. Grundlage bildet die vorhandene Raumkapazität.

Die Aufnahmekapazität soll ab 2016/2017 für die „Grundschule am Margaretenplatz“ 600 Schüler betragen. Damit erhöht sich die Aufnahmekapazität um 125 Schüler. Das Angebot für Hort bleibt auch bei Erhöhung der Kapazität erhalten. Eine Doppelnutzung der Klassenräume ist nicht auszuschließen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Höchstgrenze nicht ausgereizt wird.

 

Für das Schuljahr 2015/16 als Basisjahr standen 475 Plätze zur Verfügung. Die Zahl des

gegenwärtigen Schülerbestandes beträgt 299. Die Zahl der bereits angemeldeten Schüler beträgt 319.

 

Frau Niemeyer kritisiert, dass keine Beteiligung der Ortsbeiräte vorgesehen war und nur durch Zufall Kenntnis von dieser gravierenden Änderung genommen werden konnte.

Es ist zwar nachvollziehbar, dass eine Obergrenze festgesetzt werden muss, aber eine rechtzeitige Information und Beteiligung des OBR und der Eltern wäre erforderlich gewesen, um Fragen zum Ablauf des Schulbetriebes zu beantworten.

Sie bezweifelt, dass, wenn es eine Obergrenze gibt, diese nicht ausgeschöpft wird.

In der weiteren Diskussion wird Herr Meyer von betroffenen Eltern befragt, ob Schule und Hort zusammengelegt werden sollen oder Hortplätze reduziert werden.

 

Herr Meyer erklärt dass u. U. eine Doppelnutzung der Räume statt findet, wie bereits an anderen Schulen.

 

Frau Richter bezweifelt, dass die jetzige Qualität, für die sich die Eltern entschieden haben, aufrecht zu halten ist und verweist auf die Bildungskonzeption MV, die vorgibt, wie und mit welchen Standard eine Hortbetreuung zu erfolgen hat.

 

Im Ergebnis der Diskussion verliest Frau  Richter den Anwesenden den vorbereiteten Änderungsantrag zur Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

In der Anlage der Beschlussvorlage wird die Zeile in der Tabelle „Grundschule am Margaretenplatz“ gestrichen.

 

Begründung:

 

Für die Grundschule am Margaretenplatz kann keine Erhöhung der Aufnahmekapazität auf

600 stattfinden. Dies hätte eine 6-Zügigkeit an der Grundschule zur Konsequenz.

Erfolgreicher Qualitätsstandard für einen gemeinsamen Schul- und Hortbetrieb an einem

Standort könnten eingehalten werden.

 

Damit am Standort Barnstorfer Weg 21a, eine Grundschule existieren kann, ist zwingend

eine Mitnutzung des Gebäudes für die Hortbetreuung notwendig.

In fußläufiger Nähe gibt es keinen Hortträger mit entsprechender freier Kapazität, keine

nutzbaren Gebäude und keine freien Grundstücke für einen notwendigen Neubau.

 

Die ins Gespräch gebrachte Doppelnutzung der Räume als Klassen- und Horträume ist nicht

vertretbar, da alle Räume nicht über eine ausreichende Fläche verfügen um die

Anforderungen an die jeweilige Nutzung zu ermöglichen.

Exemplarisch sei hier aus der Bildungskonzeption M-V für 0- bis 10jähriger Kinder,

Konzeption zur Arbeit im Hort zitiert:

 

Alle Kinder haben ein Recht auf ganzheitliche individuelle Förderung und Entwicklung aller

Sinne, Kräfte und Fähigkeiten im Hort

Horträume sind Spiel-, Lebens-, Lern- und Entwicklungsräume für Kinder und Erwachsene

Sein und gleichermaßen die Bedürfnisse von Jungen und Mädchen berücksichtigen. Sie

sollen selbstbestimmte Tätigkeiten und freies Spiel ermöglichen sowie Raum geben für

Bewegung und Sport, zum Bauen und Werken, zum Musizieren und Musik hören, für Rollen und

Theaterspiel, für Entspannung und Rückzug, für das ungestörte Spiel in Kleingruppen,

für die Arbeit mit verschiedenen Medien, für Aktivitäten Mädchen- und Jungengruppen, um

Freunde einzuladen. Das Raumkonzept soll Aufenthalts- und Beteiligungsmöglichkeiten für

Eltern, Familienangehörige und andere Erwachsene (z.B. angemessene Sitzgelegenheiten,

Informationstafeln für Eltern) berücksichtigen. Spiele und Materialien sollen zugänglich sein.

Die Räumlichkeiten sind nach ästhetischen Gesichtspunkten zu gestalteten und haben

Geborgenheit zu vermitteln“.

 

Ebenfalls darf angezweifelt werden, dass z. B. für Schulsozialarbeit und parallele

Beschulungsangebote (z.B. Fachräume, Computerkabinett, Räume für Sprachförderung) vor

zu haltende Räume vorhanden sein werden.

 

Die Durchführung des Sportunterrichts muss bis weit in die Nachmittagsstunden gezogen

werden, denn wegen der geringen Größe der Turnhalle kann pro Stunde nur eine Klasse den

Sportunterricht wahrnehmen. Für 24 Klassen müssen 54 Sportstunden pro Woche

eingeplant werden. Das bedeutet auch, dass u. U. Nutzungszeiten für Sportvereine

entfallen.

 

Die Essensversorgung der Schüler muss in einem sehr großen Zeitfenster angeboten

werden, da nur 2 Klassen gleichzeitig im Speisesaal passen.

 

Des Weiteren gibt es keinen adäquaten Pausenraum mit entsprechender Größe nach

Arbeitsstättenverordnung für die notwendigen zusätzlichen Lehrkräfte.

Ebenfalls scheint nicht geprüft zu sein, ob Ausstattung, Größe, Anzahl und Lage der

erforderlichen WC- Anlagen, sowohl für die Schülerrinnen und Schüler, als auch Lehr- und

Betreuungskräfte vorhanden sind.

Auch ob der Schulhof ausreichend für eine solch hohe Schüleranzahl ist, erscheint fraglich.

 

Besonders besorgt macht uns, dass keine Rücksicht auf pädagogische Konzepte von Schule

und Hort genommen wird.

 

 

Abstimmung für den Änderungsantrag:

 

Dafür:                            6              Dagegen:              0              Enthaltungen:              0

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die in der Anlage aufgeführte „Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock ab dem Schuljahr 2016/17".

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

X

 

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Anlagen zur Vorlage