01.03.2016 - 5.1 Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die komm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 01.03.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Außerplanmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Meyer erläutert die Beschlussvorlage:
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird Gebrauch von der Festlegung einer Kapazitätsgrenze auf Grundlage der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentl. allg. bildenden Schulen M/V gemacht.
Damit wird eine Höchstschülerzahl an den Schulen festgelegt. Grundlage bildet die vorhandene Raumkapazität.
Die Aufnahmekapazität soll ab 2016/2017 für die „Grundschule am Margaretenplatz“ 600 Schüler betragen. Damit erhöht sich die Aufnahmekapazität um 125 Schüler. Das Angebot für Hort bleibt auch bei Erhöhung der Kapazität erhalten. Eine Doppelnutzung der Klassenräume ist nicht auszuschließen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Höchstgrenze nicht ausgereizt wird.
Für das Schuljahr 2015/16 als Basisjahr standen 475 Plätze zur Verfügung. Die Zahl des
gegenwärtigen Schülerbestandes beträgt 299. Die Zahl der bereits angemeldeten Schüler beträgt 319.
Frau Niemeyer kritisiert, dass keine Beteiligung der Ortsbeiräte vorgesehen war und nur durch Zufall Kenntnis von dieser gravierenden Änderung genommen werden konnte.
Es ist zwar nachvollziehbar, dass eine Obergrenze festgesetzt werden muss, aber eine rechtzeitige Information und Beteiligung des OBR und der Eltern wäre erforderlich gewesen, um Fragen zum Ablauf des Schulbetriebes zu beantworten.
Sie bezweifelt, dass, wenn es eine Obergrenze gibt, diese nicht ausgeschöpft wird.
In der weiteren Diskussion wird Herr Meyer von betroffenen Eltern befragt, ob Schule und Hort zusammengelegt werden sollen oder Hortplätze reduziert werden.
Herr Meyer erklärt dass u. U. eine Doppelnutzung der Räume statt findet, wie bereits an anderen Schulen.
Frau Richter bezweifelt, dass die jetzige Qualität, für die sich die Eltern entschieden haben, aufrecht zu halten ist und verweist auf die Bildungskonzeption MV, die vorgibt, wie und mit welchen Standard eine Hortbetreuung zu erfolgen hat.
Im Ergebnis der Diskussion verliest Frau Richter den Anwesenden den vorbereiteten Änderungsantrag zur Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
In der Anlage der Beschlussvorlage wird die Zeile in der Tabelle „Grundschule am Margaretenplatz“ gestrichen.
Begründung:
Für die Grundschule am Margaretenplatz kann keine Erhöhung der Aufnahmekapazität auf
600 stattfinden. Dies hätte eine 6-Zügigkeit an der Grundschule zur Konsequenz.
Erfolgreicher Qualitätsstandard für einen gemeinsamen Schul- und Hortbetrieb an einem
Standort könnten eingehalten werden.
Damit am Standort Barnstorfer Weg 21a, eine Grundschule existieren kann, ist zwingend
eine Mitnutzung des Gebäudes für die Hortbetreuung notwendig.
In fußläufiger Nähe gibt es keinen Hortträger mit entsprechender freier Kapazität, keine
nutzbaren Gebäude und keine freien Grundstücke für einen notwendigen Neubau.
Die ins Gespräch gebrachte Doppelnutzung der Räume als Klassen- und Horträume ist nicht
vertretbar, da alle Räume nicht über eine ausreichende Fläche verfügen um die
Anforderungen an die jeweilige Nutzung zu ermöglichen.
Exemplarisch sei hier aus der Bildungskonzeption M-V für 0- bis 10jähriger Kinder,
Konzeption zur Arbeit im Hort zitiert:
„ Alle Kinder haben ein Recht auf ganzheitliche individuelle Förderung und Entwicklung aller
Sinne, Kräfte und Fähigkeiten im Hort
Horträume sind Spiel-, Lebens-, Lern- und Entwicklungsräume für Kinder und Erwachsene
Sein und gleichermaßen die Bedürfnisse von Jungen und Mädchen berücksichtigen. Sie
sollen selbstbestimmte Tätigkeiten und freies Spiel ermöglichen sowie Raum geben für
Bewegung und Sport, zum Bauen und Werken, zum Musizieren und Musik hören, für Rollen und
Theaterspiel, für Entspannung und Rückzug, für das ungestörte Spiel in Kleingruppen,
für die Arbeit mit verschiedenen Medien, für Aktivitäten Mädchen- und Jungengruppen, um
Freunde einzuladen. Das Raumkonzept soll Aufenthalts- und Beteiligungsmöglichkeiten für
Eltern, Familienangehörige und andere Erwachsene (z.B. angemessene Sitzgelegenheiten,
Informationstafeln für Eltern) berücksichtigen. Spiele und Materialien sollen zugänglich sein.
Die Räumlichkeiten sind nach ästhetischen Gesichtspunkten zu gestalteten und haben
Geborgenheit zu vermitteln“.
Ebenfalls darf angezweifelt werden, dass z. B. für Schulsozialarbeit und parallele
Beschulungsangebote (z.B. Fachräume, Computerkabinett, Räume für Sprachförderung) vor
zu haltende Räume vorhanden sein werden.
Die Durchführung des Sportunterrichts muss bis weit in die Nachmittagsstunden gezogen
werden, denn wegen der geringen Größe der Turnhalle kann pro Stunde nur eine Klasse den
Sportunterricht wahrnehmen. Für 24 Klassen müssen 54 Sportstunden pro Woche
eingeplant werden. Das bedeutet auch, dass u. U. Nutzungszeiten für Sportvereine
entfallen.
Die Essensversorgung der Schüler muss in einem sehr großen Zeitfenster angeboten
werden, da nur 2 Klassen gleichzeitig im Speisesaal passen.
Des Weiteren gibt es keinen adäquaten Pausenraum mit entsprechender Größe nach
Arbeitsstättenverordnung für die notwendigen zusätzlichen Lehrkräfte.
Ebenfalls scheint nicht geprüft zu sein, ob Ausstattung, Größe, Anzahl und Lage der
erforderlichen WC- Anlagen, sowohl für die Schülerrinnen und Schüler, als auch Lehr- und
Betreuungskräfte vorhanden sind.
Auch ob der Schulhof ausreichend für eine solch hohe Schüleranzahl ist, erscheint fraglich.
Besonders besorgt macht uns, dass keine Rücksicht auf pädagogische Konzepte von Schule
und Hort genommen wird.
Abstimmung für den Änderungsantrag:
Dafür: 6 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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