27.08.2015 - 5.1 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Gründel gibt einen Einblick in die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum Rostock" und die Städtebauförderung.

 

So ist jedem Antrag auf Städtebauförderung seit der Festlegung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung vom 25.09.2008 eine aktualisierte Prioritätenliste vorzulegen.

 

Zunächst weist Frau Gründel auf zwei Ergänzungen hin:

 

Zur Förderung des  Neubaus des Verwaltungskomplexes gab es am 20.08.2015 ein Gespräch im Wirtschaftsministerium. Mit dem 1.Nachtrag wurde daher die PL ergänzt. Dieses Vorhaben hat oberste Priorität.

 

Die Kooperative Gesamtschule Südstadt in der Schlesingerstraße liegt nicht im Sanierungsgebiet. Das WM M-V sieht trotzdem eine Möglichkeit das Bauvorhaben mit Städtebaufördermittel aus dem Sanierungsgebiet zu fördern. Hierzu hat es aktuell eine Abstimmung mit dem Land gegeben. Es wird daher ein 2. Nachtrag zur Vorlage erfolgen.

 

Die Prioritätenliste wird erläutert.

Das Vorhaben„August-Bebel-Straße 1“ ist nicht mehr in der Liste enthalten. Hier würden ca. 7,5  Mio Euro Gesamtkosten anfallen, davon könnten 2.25 Mio€ aus StBauFM finanziert werden. Der städt. Anteil von ca. 5,25 Mio € ist kurz und mittelfristig nicht abgesichert.

 

Herr Engelmann empfiehlt dem KOE, die Schule über die laufenden Maßnahmen zu informieren.

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage