10.03.2015 - 5.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 


- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Ablehnung
- Ortsbeirat Lütten Klein empfiehlt Zustimmung

 

 

Gemäß § 7 (5) Hauptsatzung erteilt der Oberbürgermeister das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB. Für Vorhaben ab einer Rohbausumme von 500 000 EUR einvernehmlich mit dem Bau- und Planungsausschuss. Da kein Einvernehmen zu erzielen war, entscheidet nun der Hauptausschuss.
 

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Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben „Voranfrage: Neubau eines Seniorenheimes mit 133 Betten und Neubau von 3 Stadtvillen mit 48 Wohnungen“,
Rostock, Binzer Str., Az.: 03370-14 wird erteilt.

 

 

Herr Dr. Wandschneider irritiert die Tatsache, dass durch die Verwaltung festgehalten wird, dass die Voranfrage bauplanungsrechtlich nicht zustimmungsfähig sei weil das Maß der
baulichen Nutzung deutlich überschritten wird –gleichwohl wird aber darum gebeten die Voranfrage positiv zu beschließen.

Herr Matthäus erläutert, dass es sich hier lediglich um eine Voranfrage handelt, nicht um einen Bauantrag. Die Verwaltung stellt fest, dass es von Art der Nutzung her planungsrechtlich zulässig ist, das Maß der Nutzung aber nicht - die Kompaktheit ist das Problem. Im darauf folgenden Genehmigungsverfahren würde mit dem Investor diskutiert werden, inwieweit das Maß der Bebauung zulässig gemacht werden kann.

Frau Dr. Bachmann schlägt der Verwaltung vor, die Kritik hinsichtlich Maß der Nutzung
in den Beschlussvorschlag aufzunehmen und stellt den Geschäftsordnungsantrag auf
Vertagung der Beschlussvorlage.
 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 





 

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Anlagen zur Vorlage