17.03.2015 - 7.1 Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Michaelis bittet Herrn Meyer, Leiter des Amts für Schule und Sport, um Informationen zu dieser Beschlussvorlage.

 

Herr Meyer:

Warum wurde diese Beschlussvorlage erarbeitet?  In der Stadt Rostock bestand die Wahlfreiheit für die allgemein bildenden Schulen, die sich in kommunaler Trägerschaft befinden, bereits.

Handlungsgrundsatz ist der § 46 des Schulgesetzes M- V. Hier ist festgelegt, dass die Landkreise Schuleinzugsbereiche festsetzen müssen. Die kreisfreien Städte können Schuleinzugsbereiche festsetzen. Da dieser Sachstand eine Ungleichbehandlung darstellt wurden die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin durch den Bildungsminister gebeten eine Änderung vorzunehmen.

Es gab in der Vergangenheit bei der Wahlfreiheit keine Einschränkungen und mit der Schuleinzugsbereichssatzung ist die Auswahl einer Schule in kommunaler Trägerschaft trotzdem möglich.

 

Fragen:

Welche Auswirkungen hat diese Satzung auf die Schülerbeförderungskosten?

Im Moment noch keine.

Die Schülerbeförderungskosten sind für die Landkreise und kreisfreien Städte unterschiedlich geregelt. Es müsste das Schulgesetz geändert werden.

 

Herr Michaelis bedankt sich bei Herrn Meyer für diese Informationen.

 

 

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Beschluss

Die Bürgerschaft beschließt die „Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)“.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage