19.03.2015 - 5.1 Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Knitter begrüßt Herrn Meyer vom Amt für Schule und Sport und bittet ihn die Beschlussvorlage zur Schuleinzugsbereichssatzung zu erläutern.

 

Herr Meyer erklärt, dass eine Ungleichheit im Schulgesetz M-V ausschlaggebend für den Erlass einer Schuleinzugsbereichssatzung ist. Gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz M-V müssen die Landkreise auf ihrem Gebiet Einzugsbereiche für die allgemein bildenden Schulen festlegen, die kreisfreien Städte können dies tun.

Dies hat Auswirkungen auf die Erstattung von Aufwendungen für die Schülerbeförderung. Die Kosten der Schülerbeförderung werden erstattet, wenn die örtlich zuständige Schule besucht wird.

Die Einführung von Schuleinzugsbereichen, d. h. die Schüler werden den Einzugsbereichen der örtlich zuständigen Schulen zugeordnet, heben die Ungleichheit auf. Dabei soll jedoch die freie Wahl der Schule wie bisher weiterhin möglich sein.

Daher wurde jeder Schule in kommunaler Trägerschaft das Stadtgebiet der Hansestadt Rostock als Einzugsgebiet zugeordnet. Somit wird eine Gleichstellung der kreisfreien Städte und der Landkreise bei der Schülerbeförderung erreicht und die Freiheit der Schulwahl bleibt erhalten.

Bezüglich des Schülertickets und der zukünftigen Verfahrensweise finden Gespräche mit der RSAG statt.

 

Herr Jasinski erkundigt sich, ob für Rostock die gleichen Entfernungen zur Schule angesetzt werden, wie im Landkreis.

 

Herr Meyer erklärt, dass eine Schülerbeförderung oder Erstattung der notwendigen Aufwendungen erfolgt, wenn der Schulweg für Schüler bis zur Klassenstufe 6 mindestens 2 km und für Schüler ab der Klassenstufe 7 mindestens 4 km beträgt.

 

Frau Knitter weist daraufhin, dass vom Land nur die Kosten des reinen Schulweges gezahlt  werden.

 

Herr Westphal fragt nach, ob der Erlass einer Schuleinzugsbereichssatzung Pflicht ist und ob es hierzu ein Klageverfahren gab.

 

Herr Meyer erklärt, dass der Stadt-Eltern-Rat Initiator ist. Es wurde festgestellt, dass das Schulgesetz M-V nicht grundgesetzkonform ist. Es wird eine Änderung des Schulgesetzes geben.

 

Herr Oertel erkundigt sich zu den finanziellen Auswirkungen.

 

Herr Meyer erklärt, dass noch keine Angaben gemacht werden können. Hierzu können erst Aussagen getroffen werden, wenn die Gespräche mit der RSAG abgeschlossen sind und nach Festlegung der Einzugsbereiche feststeht, welche zusätzlichen Arbeitsschritte auf die Verwaltung zukommen.

 

Frau Knitter bedankt sich für die Ausführungen und bittet die Mitglieder des Ortsbeirates um Abstimmung.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die „Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)“.

 

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Anlagen zur Vorlage