10.03.2015 - 7.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Der TOP wurde unter TOP 6 behandelt.
 

Herr Zintler verliest die Stellungnahme des Bauausschusses.

Entscheidend aus Sicht des Ausschusses ist die Erfüllung der Schallschutzfunktion des Hauses als Grundvoraussetzung dafür, dass die  unmittelbar hinter dem Hostel gelegene Wohnbebauung errichtet und schließlich bezogen werden darf. Dafür ist ein geschlossener, siebzehn Meter hoher Bebauungsriegel erforderlich. Diese Schutzfunktion erfüllt der Baukörper des Hostels. Die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens wird durch die Mitglieder des Bauausschusses bestätigt.

Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass das städtebauliche Erscheinungsbild, sowohl des vorliegenden Objektes, wie auch die städtebauliche Struktur und Dimension, sowie die ortsfremde Fassadenstrukturierung der Gebäude des Quartiers Molenfeuer extrem stark gegen die Maßstäbe und das vorhandene Ortsbild Warnemündes wirkt.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Ortsbeirat auch das vorliegende Antragsobjekt zur fachlichen Gestaltungsprüfung an den Gestaltungsbeirat zur Begutachtung übergeben.

 

Herr Bothur erläutert die Vorgehensweise mit diesem Antrag gegenüber der Bürgerschaft.

Der Investor hat das Recht auf eine zeitnahe Entscheidung.

 

 

 

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Das Einvernehmen wurde durch den Ortsbeirat nicht erteilt.

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben „Neubau eines Hostels" Rostock, Zum Zollamt 4, Az.: 01006-14 wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

6

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

x

 

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Anlagen zur Vorlage