19.02.2015 - 5.1.1 Mietpreisanstieg in Rostock gesetzlich begrenzen

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

 

Frau Knitter erläutert den Antrag der SPD den Mietpreisanstieg in Rostock gesetzlich zu begrenzen. Aktuell sind z. B. die Stadtteile KTV, STV, Hansaviertel und Warnemünde betroffen. Studentenwohngemeinschaften verdrängen in einigen dieser Stadtteile Familien aus geeigneten Wohnungen, da Studenten eine hohe Miete für beispielsweise eine 3er WG eher aufbringen können als eine Familie mit einem oder zwei Einkommen.

 

Frau Peters empfindet eine Senkung der Grenze von 20 % auf 15 % als nicht besonders erheblich. Aus ihrer Sicht sollten Mieterhöhungen im einstelligen Bereich, z. B. bei 9 %, festgesetzt werden.

 

Frau Knitter erläutert, dass es sich bei den 15 % nicht um eine Mietpreisbremse handelt, sondern um eine Kappungsgrenze, die gesetzlich in § 558 BGB geregelt ist. Gemäß § 558 BGB darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 % erhöhen. Diese Grenze soll auf 15 % reduziert werden.

Die Einführung einer gesetzlichen Mietpreisbremse wird unabhängig von der Kappungsgrenze diskutiert.

 

Herr Zicker sieht in der gesetzlichen Begrenzung der Kappungsgrenze einen Eingriff in den Markt. Aus seiner Sicht ist die Wohnungssuche in Rostock unproblematisch im Vergleich zu anderen Großstädten. Von der Vermieterseite aus betrachtet, muss der Bau und Kauf von Immobilien schließlich auch finanziert werden.

 

Frau Knitter vertritt dennoch die Meinung, dass überzogene Preissprünge bei Neuvermietung zu unterbinden sind.

Um beim zuständigen Ministerium die Absenkung der Kappungsgrenze von 20 % auf 15 %  per Rechtsverordnung beantragen zu können, müssen die notwendigen Daten erfasst werden.

 

Herr Kißhauer würde es begrüßen, wenn sozialer Wohnraum und behindertengerechte Wohnungen in den Antrag mit aufgenommen werden.

 

Herr Eppler sieht das Problem der Mietsteigerung in den Luxuswohnungen der WIRO, diese treiben die Mieten in die Höhe. Der Mietspiegel sollte in einen Mietspiegel für Luxuswohnungen und sozialen Wohnungsbau getrennt werden.

 

Herr Zicker weist darauf hin, dass der Großteil des Wohnraumes durch Wohnungsgesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften gestellt wird.

 

Herr Dr. Blum fragt nach, ob man die Studenten zurück drängen und das Univiertel „normalisieren“ will. 

 

Frau Knitter weist daraufhin, dass womöglich durch eine WG mehr Mieteinnahmen erzielt werden können als durch eine Familie und Wohnungen daher eher als WG`s vermietet werden. Familien sollen die gleichen Chancen haben eine Wohnung zu finden.

 

Herr Dr. Blum sieht in der gesetzlichen Begrenzung des Mietpreisanstieges eine Überregulierung.  Aus seiner Sicht sollte der Bau von weiterem Wohnraum im Vordergrund stehen.

 

Frau Knitter stimmt Herrn Dr. Blum zu, dass der Bau von weiterem Wohnraum notwendig ist. Dennoch sollte man auf gleichberechtigte Wohnlagen achten, die von unterschiedlichen Einkommensgruppen durchmischt sind.

 

Herr Oertel spricht sich für die Dämpfung der Mietpreise aus, diese sollte auf alle Stadtteile bezogen werden.

 

Herr Gulde vertritt die Meinung, dass eine Begrenzung des Mietpreisanstieges je nach Stadtteil einzuschätzen ist.

 

Frau Knitter bittet den Ortsbeirat um Abstimmung.

 

Abstimmung:                                               Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

 

Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1.              beim zuständigen Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, dass per Rechtsverordnung gem. §558 Abs. 3 Satz 3 BGB für ausgewählte Stadtteile der Hansestadt Rostock als Gebiete mit schwieriger Wohnungsversorgung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird.

2.              unmittelbar nach Inkrafttreten des geplanten „Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG)“ das zuständige Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufzufordern, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen dann die geplante Mietpreisbegrenzung der Gesetzesnovelle gilt.

3.              unverzüglich selbst die materiellen Voraussetzungen für die Punkte 1. und 2. zu schaffen, indem stadtteilbezogen die hierfür erforderlichen Daten erhoben werden, um den Nachweis der besonderen Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen zu führen. Die erforderlichen Daten sind zur begründeten Nachweisführung stetig fortzuschreiben.

4.              Der Rostocker Bürgerschaft ist bis zum 30.06.2015 über die Erledigung der o. g. Beschlusspunkte zu berichten.

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